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Elektronische Zirkulation: eine positive Erfahrung
Als die elektronische Zirkulation Anfang 2022 am Bundesverwaltungsgericht eingeführt wurde, hat Caroline Bissegger sie schnell bei sich angewendet. Die Richterin der Abteilung III liess sich von diesem Instrument, das Teil des Digitalisierungsprozesses am BVGer ist, ansprechen. Für die Juristin war die Umstellung nicht besonders kompliziert und sie konnte sich auf jede Weiterentwicklungsphase der elektronischen Zirkulation gut einstellen. Dazu meint sie: «Ich hatte das Glück, dass ich mich zuerst an die erste Version mit ihrer sehr einfachen Anwendung gewöhnen konnte. Dabei machte ich mich mit der Logik des Systems vertraut, bevor es später komplexer wurde.» Yannick Antoniazza-Hafner, Richter der Abteilung VI, der intensiv an der Digitalisierung des BVGer mitarbeitet, half ihr insbesondere mit seinen Schulungsvideos, diesen digitalen Schritt schnell nachzuvollziehen.
«Der Spruchkörper kann den Entscheidbogen elektronisch unterschreiben. So lässt sich eine Phase der Zirkulation oder die Zirkulation als Ganzes im Home Office abschliessen.»
Caroline Bissegger
Viele Vorteile
Die Genferin zieht eine positive Gesamtbilanz aus der Nutzung der elektronischen Zirkulation, in der sie viele Vorteile sieht. Der erste und grösste von ihnen liegt in der örtlichen und zeitlichen Unabhängigkeit, die sie den Benutzerinnen und Benutzern bietet. Es ist nicht mehr nötig, ständig physisch im BVGer anwesend zu sein, um das Zirkulationsverfahren durchzuführen: «Der Spruchkörper kann den Entscheidbogen elektronisch unterschreiben. So lässt sich eine Phase der Zirkulation oder die Zirkulation als Ganzes im Home Office abschliessen. Zudem trägt der digitale Fortschritt zur Umweltstrategie bei: Der Papierverbrauch wird gesenkt und die Energie sparsamer genutzt, weil etwa Transportwege verkürzt werden. Dies ist ja eine der grossen Herausforderungen der Zukunft. Doch ist bei dieser digitalen Wende Wachsamkeit gefragt, um die Risiken der Cyberkriminalität und der Energieengpässe nicht zu unterschätzen.»
Einen weiteren Nutzen sieht Caroline Bissegger in der grösseren Transparenz der elektronischen Zirkulation und in der dabei intensivierten Kommunikation zwischen Richterinnen und Richtern. Die Richterin ist überzeugt, dass die Digitalisierung eines der Instrumente ist, mit dem wir uns an den fortschreitenden Wandel unserer Umwelt anpassen können, der sich zwingend auch auf die Arbeitswelt auswirken wird. Darum freut sie sich über die generelle Anwendung der elektronischen Zirkulation.
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