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Von Netflix lernen
Wenn Huber eines hasst, dann sind es Rollenspiele. Seit geschlagenen drei Stunden soll er mit seinem Team eine Verfügung vorbereiten. Dabei sind die alle Schauspieler. Und dann noch diese Tante der Assessment-Firma! Hat die überhaupt einen Doktortitel? Dabei fing alles gut an. Ein Militärkamerad hatte Huber das Stelleninserat weitergeleitet. Das war zwar etwas neumodisch verfasst, aber Huber liess sich nicht davon abhalten. Weshalb er nun allen Ernstes unter Beweis stellen soll, wie er mit Gesuchen um vorsorgliche Massnahmen umgeht, wollte ihm nicht einleuchten. Dazu noch mit diesem «Team». Wieso konnte er sich nicht einfach hinsetzen, in Ruhe die Akten studieren und diese vermaledeite Verfügung schreiben? Als Huber von der Gerichtskommission die Absage bekam, rief er seinen Kameraden an. Bei einem Bier liessen die beiden das Assessment nochmals Revue passieren. Die begriffsstutzigen Gerichtsschreiber. Die öffentliche Verhandlung mit den Schauspielern. Das «Teamwork». Ein Albtraum! Und dazu noch ein sauteurer.
Fritzsche macht das Rennen
Statt Huber wurde diese Fritzsche auf den Schild gehoben. Die hatte mit den Schauspielern offenbar brav Teamwork betrieben. Sollte die sich doch mit den Fällen herumschlagen. Huber hatte immerhin seine eigene Kanzlei. Damit konnte er locker das Eineinhalbfache von Fritzsche verdienen. Nach dem dritten Bier erläuterte Huber seinem Kameraden das neue Wahlverfahren. Bei der Gerichtskommission können sich nur Personen vorstellen, die das Assessment erfolgreich überstanden haben. Die Gerichtskommission befragt die Kandidaten in öffentlichen Hearings zu ihrer Motivation, ihrer Eignung, aber auch zu ihren politischen Präferenzen. Eine Parteizugehörigkeit ist nicht mehr erforderlich. Richterinnen werden neu auf eine fixe Amtszeit von zwölf Jahren gewählt. Ein Justizrat führt ein Mal pro Jahr ein Beurteilungsgespräch durch. Die Amtsinhaber bilden sich aus eigenem Interesse weiter, weil sie wissen, dass sie nach Ablauf ihrer Amtszeit eine neue Stelle finden müssen. Aus Sicht von Huber ist das neue Wahlsystem komplett überflüssig.
Gute Leute machen es aus
Nun werden Sie, liebe Leserin, lieber Leser, einwenden, dass es nie so weit kommen wird. If it is not broken, don’t fix it. Das haben wir Schweizer mit den Engländern gemein: Wozu das heutige System ändern, wenn es nicht nachgerade funktionsunfähig ist? Nur: Stellen Sie sich für einen Moment vor, was wir mit einem neuen Auswahlverfahren gewinnen könnten. Das einzige Kriterium für die Wahl an ein Gericht wäre die Eignung. Geeignete Leute ziehen wiederum weitere geeignete Leute an. Wer würde nicht gerne für eine Richterin wie Fritzsche arbeiten, die seit ihrem Studium nichts anderes als Verwaltungsrecht betreibt, über enorm viel Lebenserfahrung verfügt und Menschen gut mag? Die beim Assessment nicht wie Huber kurzangebunden an den Leuten vorbeilief, sondern die Mitarbeitenden erst nach ihrer Erfahrung mit ähnlichen Fällen fragte? Die entdeckte, dass der eine Gerichtsschreiber zwar noch nie ein Gesuch um vorsorglichen Rechtsschutz behandelt hatte, dafür über jede Menge Erfahrung in einem benachbarten Rechtsgebiet verfügte. Und die die andere Gerichtsschreiberin den ersten Verfügungsentwurf schreiben liess, weil sie das um Längen besser konnte.
«Das Bundesverwaltungsgericht kann so etwas wie Google für Verwaltungsrechtler sein»
Martin Kayser
Ein Systemwechsel hätte auch sonst viele Vorteile. Gute Leute ziehen gute Leute an. Nicht nur Gerichtschreiber arbeiten viel lieber mit Richterinnen wie Fritzsche zusammen, auch die Mitarbeiterinnen des Generalsekretariats, die Kollegen und die Anwältinnen. Richterinnen wie Fritzsche finden nach zwölf Jahren ohne Weiteres eine passende Stelle. Dort erzählen sie von ihren guten Erfahrungen in der Justiz. Und so gewinnt die Gerichte wieder neue Leute, jeden Tag begeistert ins Büro gehen. Und sollte mal alles schiefgehen, gäbe es immer noch einen Justizrat, der gänzlich ungeeignete Richter ihres Amtes entheben könnte. Die hohen Hürden dafür wären eine Selbstverständlichkeit, ebenso die verfahrensrechtlichen Absicherungen und die Weiterzugsmöglichkeit an ein Gericht.
Weniger Vorschriften
Vor 20 Jahren schaffte Netflix seine komplizierte Urlaubsregelung ab. Nach und nach wichen auch andere unnötige Vorschriften. Netflix setzte stattdessen auf das Rekrutieren von Talenten. Diese benötigen Freiraum und keine komplizierten Reglemente. Was wichtig ist, lässt sich auf wenigen Seiten regeln. Netflix hatte mit dieser Strategie Erfolg. Das Unternehmen wandelte sich von einem DVD-Verleiher zu einem Streamingdienst mit über 230 Millionen Abonnenten. Sein Gründer Reed Hastings schildert im Buch «Keine Regeln», wieviel Energie frei wird, wenn man byzantinisch anmutende Regelwerke über Bord wird und seine Zeit stattdessen in die Talentsuche steckt.
Gerichte sind der Ort, um gute Leute kennenzulernen. Ich sah und sehe an unserem Gericht die verschiedensten Talente. Gerichtsschreiber, die umfangreiche Akten in wenigen Stunden durchdringen. Mitrichterinnen, die Schwachpunkte in der Argumentation sofort durchblicken. Einen Abteilungspräsidenten, der seine Kolleginnen und Kollegen mit väterlichem Blick auf Kurs hielt. Eine Mitarbeiterin im HR, die mich auf meine blinden Flecken bei der Rekrutierung hinwies. Bibliothekarinnen, die einem die Wünsche förmlich von den Augen ablesen. Junge Talente, die Wissenschaft und Praxis gekonnt verschränken. Von ihnen allen habe ich sehr viel gelernt. Und dafür bin ich unserem Gericht zu grossem Dank verpflichtet.
Nachwuchstalente entdecken
Wenn ich Ihnen nun etwas wünschen darf, liebe Leserin, lieber Leser, dann wären es Politikerinnen, die bereit sind, von Unternehmen wie Netflix zu lernen. Das Bundesverwaltungsgericht kann so etwas wie Google für Verwaltungsrechtler sein. In jedem Büro lassen sich Spezialisten finden. Oder man entdeckt Generalistinnen, die im allgemeinen Teil des Verwaltungsrechts und im Verfahrensrecht fit sind. Stellen Sie sich nun vor, dass die Politik noch viel gezielter nach Nachwuchstalenten Ausschau hält. Dass sich diese während ihrer Amtszeit fit halten müssen. Und dass sie sich auf das Verfassen guter Urteile konzentrieren können, statt sich mit Reglementen herumschlagen zu müssen. Ich möchte mit Ihnen wetten, dass sich alles übrige wie von selbst ergäbe
Martin Kayser
Abschied vom BVGer
Mit diesem Text verabschiedet sich Martin Kayser, Richter der Abteilung II, vom Bundesverwaltungsgericht. Er vereinte seine verschiedenen Funktionen in der kantonalen und der eidgenössischen Justiz mit Tätigkeiten in Lehre, Forschung und Beratung. Daraus ging unter anderem ein Vorschlag für ein Stellenprofil für Richterinnen und Richter hervor. Das 13-seitige Dokument mit dem Titel «Ein Job wie jeder andere auch?» findet sich auf der Website des St. Galler Juristenvereins unter «Richterauswahl-Kayser» (st-galler-juristenverein.ch/index_htm_files/Richterauswahl-Kayser.pdf).
Forschungstätigkeit an der ZHAW
Am Bundesverwaltungsgericht war Martin Kayser als Richter auf den Abteilungen VI (2016–2020) und II tätig. Zuvor widmete er sich als Zürcher Verwaltungsrichter und Anwalt unter anderem dem Planungs-, Personal- und Gesundheitsrecht. Nach der Promotion an der Universität Zürich führte ihn seine Forschung ans Heidelberger Max-Planck-Institut für Völkerrecht sowie ans University College London (LL.M. in Public Law). Ab diesem Jahr widmet sich Martin Kayser am Zentrum für Regulierung und Wettbewerb der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wieder vermehrt der Forschung, so unter anderem der Frage der Rechtsschutzeffektivität sowie dem Verhältnis von Recht und Politik. Daneben wird er wieder als Anwalt tätig sein. Der 52-jährige lebt in Zürich und im Veneto.
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Die Komfortzone verlassen
Am Bundesverwaltungsgericht arbeiten über 400 Personen verschiedener Sprach- und Berufsgruppen. Wenn sie bereit sind, ihre Komfortzone hin und wieder zu verlassen, ist das laut Personalentwicklerin Ramona Klein sehr bereichernd für die Organisation.
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Welches sind die Grundlagen und Grenzen der Justizverwaltung? Welche Rolle spielt die richterliche Unabhängigkeit? Antworten auf diese und andere Fragen gab es an der 3. Schweizer Tagung «Judikative» am Bundesverwaltungsgericht.