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Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts zur Berichterstattung in der Sendung «Temps présent»

In der RTS-Sendung «Temps présent» vom 21. November 2024 wurde Richterpersonen vorgeworfen, über das Einfordern von Kostenvorschüssen Asylsuchenden systematisch den Zugang zur Justiz zu verwehren. Das Gericht distanziert sich von dieser Berichterstattung.

06.12.2024

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Bild: BVGer
Bild: BVGer

Die erwähnte Sendung thematisierte unter dem Titel «Mon juge est-il partisan?» den Einfluss politischer Zugehörigkeiten auf richterliche Entscheidungen. Dabei wurden schwerwiegende Vorwürfe gegen Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts erhoben. Es wurde suggeriert, dass sie bewusst und systematisch Kostenvorschüsse erheben, um Asylsuchenden den Zugang zu Gerichtsverfahren zu erschweren bzw. zu verwehren. Diese Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage. Die Richterinnen und Richter handeln im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags und unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit.

Kostenvorschüsse sind von Gesetzes wegen vorgesehen  
Das Einfordern von Kostenvorschüssen erfolgt nicht aus politischen Überlegungen, sondern gestützt auf gesetzlichen Grundlagen (Art. 63 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz). Liegt ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung vor, so darf von einer bedürftigen Partei nur dann ein Kostenvorschuss erhoben werden, wenn die Aussichtslosigkeit ihrer Beschwerde festgestellt wurde (Art. 65 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz). Kostenvorschüsse werden also nicht – wie im Beitrag behauptet – ohne sachlichen Grund und womöglich einzig mit dem Ziel eingefordert, den Betroffenen a priori den Zugang zur Justiz zu verwehren oder gar positive Urteile zu verhindern. Die Richterschaft wendet lediglich das Gesetz an. 

Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter
Die richterliche Unabhängigkeit ist ein fundamentales und unverzichtbares Prinzip des Rechtsstaates und für jede einzelne Richterperson nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Eine politische Einflussnahme ist damit von vornherein nicht zulässig. Die Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts sind sich dessen bewusst und wahren ihre Unabhängigkeit.   

Darüber hinaus werden die Verfahren in der Regel in Dreier- oder Fünfer-Spruchgremien entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht verfügt über ein schweizweit einzigartiges völkerrechts- und verfassungskonformes sowie zweckmässiges automatisiertes System für die Fallzuteilung bzw. die Spruchkörperbildung (vgl. Pressemitteilung vom 17. Mai 2023). Die Parteizugehörigkeit der Richterinnen und Richter wird bei der Spruchkörperbildung bewusst nicht berücksichtigt, weil sie in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig, nur dem Recht verpflichtet (Art. 191c BV) und keine Parteivertreter sind.

Das Bundesverwaltungsgericht steht hinter seinen Richterinnen und Richtern
Das Bundesverwaltungsgericht bedauert, dass es sich nicht direkt in der Sendung des Westschweizer Fernsehens RTS zu den gemachten Aussagen betreffend das Bundesverwaltungsgericht äussern konnte. Es bedauert allfällig entstandene Missverständnisse in der Öffentlichkeit. Das Bundesverwaltungsgericht steht hinter all seinen Richterinnen und Richtern, unabhängig von deren politischen Zugehörigkeit. 

 

Kontakt

Artur Zazo

Leiter Kommunikation