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Datenschutz im Aufwind

Schützenswerte Daten gibt es überall und die Menge an diesen nimmt sowieso stetig zu. Dieser Tatsache war sich Norbert Kissling bewusst, als er 2019 seine Stelle im Rechtsdienst des Gerichts antrat, wo er sich unter anderem mit ebensolchen datenschutzrechtlichen Fragen befasste. Rasch wurde ihm – mit Blick auf das revidierte Datenschutzgesetz – klar, dass das Thema zu professionalisieren und intern eine unabhängige Datenschutzstelle zu schaffen war. Nachdem die Gerichtsleitung seiner Auffassung folgte, wurde Norbert Kissling 2021 zum ersten Datenschutz-, Informationsschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (DSISÖB) des BVGer ernannt. «Damit entsprechen wir den gesetzlichen Vorgaben und nehmen auf eidgenössischer Ebene auch eine Art Vorreiterrolle ein», freut sich der ausgebildete Primarlehrer, der auf dem zweiten Bildungsweg Recht studiert hat und Erfahrung aus verschiedenen privatwirtschaftlichen Unternehmen und staatlichen Institutionen mitbringt. Dieser breite Hintergrund erlaubt ihm auch, wertvolle Tipps zu mehr Datensicherheit in ganz verschiedenen Anwendungsbereichen zu geben:
Tipps für mehr Datensicherheit
- Den eigenen Umgang mit Daten hinterfragen, Daten minimieren
- Auf dem Handy die aktivierten Einstellungen der verwendeten Apps prüfen (z.B. Ortungsdienste)
- Cookie-Banner nicht ungesehen per OK wegklicken, sondern individuelle (minimale) Einstellungen auswählen
- Werbe-Mails oder Werbekorrespondenz proaktiv abbestellen und Datenlöschung verlangen (Eintrag in die sog. Robinsonliste prüfen)
- Unerbetene Werbe-Anrufer unverzüglich sperren/blockieren.
- Filmtipp: «Snowden»
«Möchte nicht Miesepeter vom Dienst sein»
Administrativ ist Norbert Kissling dem stellvertretenden Generalsekretär unterstellt, rapportierungspflichtig ist er der Verwaltungskommission des Gerichts. Ansonsten ist er weisungsunabhängig. «Das ist wichtig, damit ich unbefangen Themen anstossen und bearbeiten kann», erklärt der 41-jährige St. Galler. In seiner Funktion als allgemeine Anlaufstelle für die Informationssicherheit gibt es zu allen Bereichen des Gerichts Schnittstellen und thematische Berührungspunkte, wobei er als Berater für die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips am BVGer auch einen erweiterten Themenkreis bearbeitet.
«Die voranschreitende Digitalisierung macht den Datenschutz umso nötiger.»
Norbert Kissling
Es liegt in der Natur der Sache, dass der Datenschützer zur Zurückhaltung mahnt, wenn es bei Prozessen oder Neuerungen datenschutzrechtliche Fragezeichen gibt. So kann es sein, dass er sich bei einem Projekt auch mal ungefragt zu Wort meldet. «Ich möchte bestimmt nicht der Miesepeter vom Dienst sein», sagt er, «aber es ist meine Aufgabe, auf rechtskonformes Handeln hinzuwirken und das datenschutzrechtliche Sensorium am Gericht zu schärfen.» Die zunehmende Digitalisierung erleichtere zwar viele Arbeitsabläufe, mache den Datenschutz aber umso nötiger. Dabei sei es sinnvoll, entsprechende Überlegungen möglichst früh in einem Vorhaben anzustellen. «Letztlich treffe ich aber keine Entscheidungen, sondern gebe ausschliesslich Empfehlungen ab.»
Bewusstere Wahrnehmung des Datenschutzes
Gerade im Generalsekretariat ist der Datenschutz in allen Bereichen ein Thema – von der Archivierung über die IT-Sicherheit bis hin zum Personal- und Finanzwesen. Aber auch aus den Abteilungen erreichen ihn Anfragen zum konkreten Umgang mit Daten oder zur Herausgabe von Informationen. Aufgrund der aufstrebenden Bedeutung des Themas wird dieses denn auch nicht nur gerichtsintern bearbeitet. Auf eidgenössischer Ebene pflegt Norbert Kissling mit den Datenschutzverantwortlichen der anderen Bundesgerichte einen regelmässigen Themen-Austausch, was eine abgestimmte Lösungsfindung erlaube. Allgemein stellt der DSISÖB fest, dass «sich die Wahrnehmung des Themas gewandelt hat und sich Datenschutz auch in den Köpfen im Aufwind befindet». Es gelte aber, realistisch zu bleiben: «Wir haben bei der Umsetzung noch viel zu tun.»
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