Our blog articles are only available in German, French or Italian.

By default, the content on this page is therefore displayed in German.

Die Rechtsprechung profitiert von der Vielfalt

Wo steht das Bundesverwaltungsgericht in Sachen Gleichstellung? Gerichtspräsidentin Marianne Ryter spricht über Vielfalt und die Aufgaben der Vorgesetzten, über eigene Erfahrungen und die Rolle der Justiz.

21.09.2021 - Katharina Zürcher

Share
Portrait Marianne Ryter
Gerichtspräsidentin Marianne Ryter. Foto: Katharina Zürcher

Marianne Ryter, am Bundesverwaltungsgericht liegt der Frauenanteil aktuell bei 58 Prozent, auf Richterstufe sind es 46 Prozent. Braucht es bald Männerförderung?

Nein. Unser Ziel als Arbeitgeber muss ganz allgemein die Diversität sein, und diese kann nicht in einer konkreten Zahl gemessen werden. Dasselbe gilt für das richterliche Personal: Klar ist Geschlechterparität wichtig, aber ebenso wichtig ist, dass die Richterinnen und Richter verschiedene persönliche und berufliche Erfahrungshintergründe mitbringen. Die Rechtsprechung profitiert von einer möglichst grossen Vielfalt in Bezug auf Berufserfahrung, Herkunft, Alter, Identität, Geschlecht, familiäre Situation usw.

Welche Vorteile haben divers zusammengesetzte Teams?

Vielfalt führt immer zu besseren Ergebnissen. Jeder Mensch hat aufgrund seiner Erfahrungen eine eigene Sicht auf die Welt. Je mehr verschiedene Sichtweisen in den Dialog einfliessen, umso besser sind die Resultate bzw. die Entscheide, die daraus entstehen. Sich nur immer in der eigenen Blase zu bewegen, finde ich persönlich wenig anregend und letztlich unproduktiv; es bringt einen weder persönlich noch in der Sache weiter.

Sie gehören seit sechseinhalb Jahren zum Leitungsgremium des BVGer; seit zweieinhalb Jahren präsidieren Sie das Gericht. Welche Erfahrungen haben Sie in dieser Führungsposition gemacht?

Ich bin froh, dass ich in dieser Zeit nie die einzige Frau in der Verwaltungskommission war. Dies ist unter anderem deshalb so wichtig, weil man sonst schnell auf eine bestimmte Rolle, etwa diejenige der Vertretung der Frauen reduziert wird. Dies gilt übrigens nicht nur für das Geschlecht, sondern für alles, was in einem Team oder Gremium von nur einer Person verkörpert wird.

Frauen sind in Führungspositionen noch immer deutlich untervertreten. Müssen sie einfach forscher auftreten?

Es ist auch Aufgabe der Vorgesetzten, Frauen auf allen Stufen sichtbar zu machen und sie zu Leitungsfunktionen zu ermutigen. Chefinnen und Chefs sollten weibliches Personal bewusst für neue Positionen, Zusatzaufgaben und Weiterbildungen motivieren. Bei den Gerichtsschreiberinnen kann das eine Richterinnenstelle sein, ein CAS Judikative, ein Anwaltspatent oder eine Dissertation. Wichtig finde ich zudem, dass sich Vorgesetzte bei der Beurteilung der besonderen Situation, in welcher sich – meist – Frauen befinden, bewusst sind. So arbeiten doch noch vorwiegend Frauen in reduzierten Pensen.

«Es ist auch Aufgabe der Vorgesetzten, Frauen auf allen Stufen sichtbar zu machen und sie zu Leitungsfunktionen zu ermutigen.»

Marianne Ryter

Was hat die Pensengrösse mit der Beurteilung zu tun?

Kleinere Pensen bedeuten oft die Zuteilung von kleineren Fällen oder verständlicherweise mehr Zeit bei der Fallbearbeitung – die Leistung droht dann weniger «aufzufallen», weniger wahrgenommen und geschätzt zu werden. Es bieten sich somit allenfalls weniger Möglichkeiten zu glänzen. Auch das Übernehmen von Zusatzfunktionen oder das Motivieren für Weiterbildungen wird oft unbewusst an die Pensengrösse gekoppelt, was nicht gerechtfertigt ist. Hier braucht es eine entsprechende Sensibilisierung der Vorgesetzten.

Sie selbst haben sich schon früh für die Gleichberechtigung der Geschlechter eingesetzt. Welches war Ihre Motivation dafür?

Während meiner Studienzeit gab es eine starke Frauenbewegung; das Thema Gleichstellung war sehr präsent. Bei der Berner Frauenberatungsstelle Infra bot sich mir zudem die Möglichkeit, schon früh mein juristisches Wissen in der Praxis einzubringen. Während zehn Jahren beriet ich Frauen zu rechtlichen Themen im Zusammenhang mit Gewalt, Trennung, Sorgerecht oder zu wirtschaftlichen Fragen bei der Scheidung. Da konnte ich auch feststellen, dass Männer oft einen Wissensvorsprung hatten. Es machte mir noch bewusster, wie wichtig es ist, als Frau auf eigenen Beinen zu stehen. In Verbindung mit dieser Beratungstätigkeit ergab sich dann auch mein siebenjähriger Einsitz in der Fachkommission für Gleichstellungsfragen des Kantons Bern, die ich während zwei Jahren präsidierte. Damals wurde etwa ganz gezielt diskutiert, wie sich die Skills, die sich Frauen bei der Kinderbetreuung und Haushaltführung aneignen, beruflich ummünzen lassen. Zudem durfte ich bei der Erarbeitung des sogenannten Gewaltberichts mitwirken – gemeinsam mit einem Mann und einer Frau. Auch das war sehr lehrreich.

Wie einfach oder schwierig fanden Sie es, Familie und Karriere zu verbinden?

Nach dem Studium arbeitete ich zunächst Teilzeit, einerseits, weil ich viele verschiedene Interessen hatte, andererseits um daneben meine Dissertation zu schreiben. Später kamen meine beiden Kinder. Mein Ideal war, die Hälfte meiner Zeit den Kindern zu widmen und die andere dem Beruf. Ich merkte aber schnell, dass ich ein Pensum von mindestens 60 Prozent brauchte, um mich beruflich genügend zu verankern. Meine Kinder besuchten die Kita und hatten noch weitere erwachsene Bezugspersonen, insofern konnte ich da gut abgeben, loslassen. Aber es ist wohl nach wie vor unvermeidbar, dass berufliches Engagement eine Herausforderung bleibt und einen vor nicht immer einfache Entscheide stellt, auch emotional.

50 Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts ist die Gleichstellung noch immer ein Thema. Was kann die Justiz dazu beitragen?

Auch wenn die Justiz keine Politik betreiben sollte – auch keine Gleichstellungspolitik, so muss sie doch dafür sorgen, dass die von der Politik getroffenen Entscheide auch um- bzw. durchgesetzt werden. Ich denke da etwa an Lohngleichstellungsfragen oder an das uns allen bekannte Beispiel: Am 27. November 1990 hielt das Bundesgericht einstimmig fest, dass den Frauen im Kanton Appenzell Innerrhoden die politischen Rechte gewährt werden müssen, womit das Frauenstimmrecht im letzten Kanton auf dem Weg der Rechtsprechung eingeführt wurde.

More blog articles