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«Wir sind ein digitaler Vorreiter…»
David Schneeberger, das BVGer will bis 2025 eine papierlose Rechtsprechung einführen. Ist das Gericht im Fahrplan?
Ja! Unsere Projekte sind auf gutem Weg und dabei die richtigen Themen adressiert. Mit dem soeben abgeschlossenen Handbuch zum Prozessmanagement haben wir nun auch ein gutes Werkzeug, um die anderen Projekte nachhaltig zu unterstützen. Die anstehende Ablösung der Kernapplikationen in der Rechtsprechung wird uns ebenfalls spannende Möglichkeiten eröffnen und legt wieder Grundsteine für darauf aufbauende Projekte. Parallel hierzu implementieren wir aber bereits vorab digitale Teilprozesse, wie beispielsweise die elektronische Zirkulation. Vieles hängt auf verschiedenen Ebenen miteinander zusammen, weshalb die gewählte Herangehensweise aus meiner Sicht auch absolut zielführend ist. Zeitlich sind wir gut und ohne grössere Verzögerungen unterwegs, weswegen ich optimistisch bin, dass wir es bis 2025 auch schaffen.
Parallel dazu läuft auf nationaler Ebene das Projekt Justitia 4.0, das eine Plattform für den digitalen Austausch von Verfahrensunterlagen beinhaltet. Ist die papierlose Rechtsprechung Voraussetzung, um bei Justitia 4.0 Anschluss halten zu können?
Mit Justitia 4.0 kommt auch ein neues Gesetz (BEKJ) zur Anwendung. Dieses schreibt vor, dass Behörden und Anwälte digital einreichen und die Gerichte die physischen Laieneingaben digitalisieren müssen. Infolgedessen erhalten wir dann eine grosse Menge digitaler Daten und brauchen Prozesse und Applikationen, um neue Eingänge auch digital verarbeiten zu können. Wir leisten bereits jetzt einen grossen Effort, damit wir dann bei Einführung dieser Plattform profitieren können. Aber nicht nur dann: dank unserer Vorreiterrolle können wir Justitia 4.0 zum Beispiel auch unsere Prozesse aufzeigen, die sie dann in die Plattform implementieren. Andere Gerichte sind da passiver, aber dafür haben wir dann später keinen Stress.
«Dank unserer Vorreiterrolle können wir Justitia 4.0 zum Beispiel auch unsere Prozesse aufzeigen, die sie dann in die Plattform implementieren.»
David Schneeberger
In welchen Bereichen digitalisieren wir sogar mehr, als dies von Justitia 4.0 gewünscht oder gefordert wird?
Justitia 4.0 fördert die sogenannte Digitization, die Umwandlung von physischen Dokumenten ins Digitale, was wiederum grundlegend ist für die Digitalisierung, die Optimierung der Kernprozesse unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel. Und da gehen wir weiter, als wir müssten. Im Kern ist Justitia 4.0 ein digitales Postfach, hat aber eben symbiotischen Charakter. Das zeigt sich zum Beispiel bei der Ablösung unserer Kernapplikationen in der Rechtsprechung, die schon länger nötig wäre. Es gibt nun einen guten Grund, die Umsetzung voranzutreiben, aber vor allem breiter zu gestalten und die Chancen, welche sich durch die Anbindung ans gesamtschweizerische Projekt Justitia 4.0 bieten, zu nutzen. Diese Optimierung der Arbeitsweise begleiten wir mit weiteren Projekten, wie der Digitalisierung des Literaturbestands oder mit der neuen Ablageordnung für Verwaltungsunterlagen.
Wie ist das BVGer beim Projekt Justitia 4.0 involviert?
Ausgewählte Vertreter unseres Gerichts haben an diversen Anforderungsworkshops für die Plattform teilgenommen und konnten einzelne Lösungen begutachten. So konnten wir aktiv unsere wichtigsten Punkte einbringen und die Ausschreibung so mitbeeinflussen. Ebenfalls konnten wir die speziellen Gegebenheiten des BVGer in die die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen einfliessen lassen. Der Fokus unserer Aktivitäten ist aber klar in der Vorbereitung unseres Gerichts auf die neuen Gegebenheiten und Chancen. Der Austausch mit anderen Gerichten zeigt hierbei klar, dass wir eine Vorreiterrolle einnehmen und es erstaunt daher nicht, dass wir immer wieder zu bestimmten Punkten konsultiert werden. Ich bin sicher, dass dieser Austausch der Schweizer Justizlandschaft dient.
Was wird aus Ihrer Sicht die grösste, anstehende Veränderung der Arbeit in der Justiz und speziell am BVGer sein?
Das sind die Vorteile der komplett digitalen Daten, die auch jetzt schon spürbar sind: Volltextsuchen, ergonomisches Arbeiten, Kopieren und Referenzieren von Passagen und vor allem die Stärkung der Zusammenarbeit durch die zeitgleiche Arbeit am gleichen Dokument. Unter dem Strich führt das alles zu besseren und vor allem schnelleren Antworten für Rechtssuchende. Das muss ein Anspruch der Rechtsprechung sein!
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