Our blog articles are only available in German, French or Italian.

By default, the content on this page is therefore displayed in German.

Transparenz: Die Justiz in den Augen des einfachen Bürgers

Sind die Erwartungen der Medien und der Öffentlichkeit an die Transparenz mit der Diskretion eines Gerichts vereinbar? Bertil Cottier, Honorarprofessor an der Universität Lausanne, beleuchtet einige Verbesserungsansätze.

08.03.2021 - Alyssia Talon

Share
Wasserglas auf ausgeglichener Waage
Foto: iStock

Für Professor Cottier erschweren zwei Faktoren die Kommunikation zwischen der Bevölkerung und den Gerichten. Erstens wird die Justiz von Richtern ausgeübt, die mit ihrer juristischen Ausbildung einer Kaste angehören, die eigenen Regeln folgt und eine eigene, für den einfachen Bürger unverständliche Sprache spricht. Zweitens ist die Wahrnehmung der Justiz beim einfachen Bürger verfälscht. Amerikanische Fernsehserien und Filme vermitteln ihm eine Idee der Justiz, die weit weg von unserem Rechtssystem liegt. Beides verfälscht den Kontakt zwischen Bevölkerung und Justiz.

Der erste Eindruck zählt

Um diesen Kontakt wiederherzustellen, ist der Internetauftritt zentral. Diesbezüglich habe sich die Website des BVGer äusserst positiv entwickelt, bemerkt Professor Cottier. Insbesondere sind hier die neusten Entscheide mit Folgewirkung ersichtlich. «Ein Verwaltungsgericht fällt Entscheide, die sich auf unser Leben hier und jetzt auswirken können. Von der Verwaltungsjustiz wissen die Leute besonders wenig, obwohl ihre Auswirkungen enorm sind.»

«Auf der Startseite sind die Argumente in einer einfachen, zugänglichen Sprache gut verständlich erklärt.» Dies sei eine gewichtige Revolution. «Das zählt zu den kleinen Dingen, die wichtig sind, um den Dialog mit der Bevölkerung aufzunehmen. Die Website des BVGer schafft den Eindruck eines Gerichts, das nahe bei den Leuten ist.» Seiner Meinung nach ist es die Aufgabe der Medienstelle, diejenigen Urteile auszuwählen, die für die Medien und die Öffentlichkeit von Interesse sind. Und doch sollten bestimmte Entscheide nicht mit einer Medienmitteilung erklärt werden. Aber wie sonst?

«Das Recht ist nicht einstimmig, es ist nicht mathematisch, es hat mit Werten zu tun.»

Bertil Cottier

Von der aktiven zur proaktiven Kommunikation

Traditionellerweise werden zwei Kommunikationsebenen unterschieden: die passive und die aktive. Bei der passiven Kommunikation wird der Zugang zur Information gleichsam «geduldet». Sie wird von allen Gerichten praktiziert, «entspricht aber nicht den Erwartungen der Öffentlichkeit oder der Medien, sondern der Juristen», bemängelt Cottier. «Die Medien und die Bürger sind darauf angewiesen, dass die Urteile für sie aufgeschlüsselt werden.» Und hier kommt die aktive Kommunikation ins Spiel. Wenn das BVGer zum Beispiel eine Medienmitteilung veröffentlicht, «informiert es die Öffentlichkeit über Fakten und erklärt die Gründe für seine Entscheide.»

Diesen zwei Ebenen fügt Cottier eine dritte hinzu: die proaktive Kommunikation. «Es geht nicht darum, zu tweeten wie Trump, sondern, wenn ein komplexer Fall Erläuterungen verdient, mit der gebührenden Zurückhaltung eine Medienkonferenz oder ein Interview zu durchzuführen.» Dabei kann sich eine Abteilungspräsidentin die Zeit nehmen, um auf die Fragen der Journalisten einzugehen. Professor Cottier, der früher Chronist bei der Zeitung 24 heures war, erinnert sich an einen Bundesrichter, der nicht zögerte, Journalisten nach einer öffentlichen Verhandlung zu einem Kaffee einzuladen, um ihnen die wichtigsten Punkte zu erläutern. Dies öffne die Tür für Kritik.

Mehr Transparenz

«Wieso haben die Richter, die doch die dritte Gewalt verkörpern, so grosse Mühe damit, wenn ihr Tun von Laien in Frage gestellt wird?» fragt sich Cottier. Ein oft gehörtes Argument ist die Besonnenheit, die es für die unabhängige Ausübung des Amtes brauche. Dabei «ist Kritik in einer Demokratie fundamental», setzt er hinzu und bekräftigt, dass Kritik nicht nur für die Exekutive und die Legislative geübt werden sollte, sondern auch für die Judikative. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe denn auch betont, dass Ideen, die anecken, schockieren und beunruhigen, «zum Chaos des demokratischen Lebens gehören» und zu tolerieren seien. Doch ist er auch der Meinung, dass Kritik «mit Respekt und in dezentem Ton erfolgen muss, mit Achtung für die Richter».

Dann würde es laut Professor Cottier auch allen etwas bringen, wenn über Mindermeinungen mehr Transparenz herrschen würde. Die Entscheide werden nicht immer einstimmig gefällt. Doch habe man in der Schweiz ein Problem mit abweichenden Meinungen und pflege die vordergründige Einstimmigkeit. «Durch die Veröffentlichung von Mindermeinungen würde der Entscheid nicht an Glaubwürdigkeit verlieren; vielmehr könnten die unterschiedlichen Argumente besser verstanden werden.» Und gelangt zu folgendem Schluss: «Das Recht ist nicht einstimmig, es ist nicht mathematisch, es hat mit Werten zu tun.»

Portrait Bertil Cottier

Bertil Cottier

Honorarprofessor an der Universität Lausanne

More blog articles