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«Ein gutes Urteil ist ein verständliches Urteil»
François Paychère, Sie haben schon viele gerichtliche Ämter bekleidet, was macht ein gutes Urteil aus?
Nehmen wir als Gegenbeispiel einen Entscheid des französischen Kassationshofs; ein zwar kurzer, aber unverständlicher Entscheid, weil er nach dem Prinzip des einzigen Satzes verfasst ist. Die Kunst für Dritte besteht dann darin, einen Kommentar zu schreiben, der länger ist als das Urteil, um dieses – selbst Fachleuten – zu erklären! Am anderen Ende des Spektrums befinden sich Urteile bestimmter oberster Gerichtshöfe, die bis zu 100 Seiten lang sein können. In beiden Fällen findet man den diesen zwei sehr unterschiedlichen Stilen zugrundeliegenden Gedanken, dass eine und nur eine Lösung möglich sei und dass der gerichtliche Gedankengang unabhängig von anderen Denkarten ist. Als ob die nordamerikanische Schule des legal formalism noch immer überzeugen könnte, wo die Anhänger des legal realism uns doch beigebracht haben, dass der Diskurs des Richters den seiner Zeit widerspiegelt.
Von 2008 bis 2017 präsidierten Sie die Arbeitsgruppe «Qualität» der Europäischen Kommission für die Effizienz der Justiz (CEPEJ) des Europarats. Wie definiert man die Qualität eines Urteils?
Es ist sehr schwierig, die Qualität eines Gerichtsentscheids zu definieren. Geht man von Zufriedenheitsumfragen aus und stellt man sich auf die Seite der Nutzer, würde ich sagen, dass ein qualitativer Entscheid ein verständlicher Entscheid ist. In diesem nimmt der Richter seine Position wahr, die darin besteht, eine neue soziale Tatsache zu schaffen, indem er Recht spricht. Die Rechtsunterworfenen haben ein Interesse an der Verständlichkeit nicht nur des Entscheids, sondern auch des Verfahrens, das ihm vorausgeht. Die Qualität beurteilt sich nicht nur am Ende des Verfahrens, sondern über seine ganze Dauer, und es besteht ein Zusammenhang zwischen der Zugänglichkeit und der Akzeptanz des Entscheids: Wenn die Teilnahme am gerichtlichen Vorgang möglich ist, wird die Akzeptanz besser sein. Wenn das Verfahren zum Nachteil der Parteien auf den Anwalt ausgerichtet ist, wird das Unverständnis grösser sein.
«Die Qualität beurteilt sich nicht nur am Ende des Verfahrens, sondern über seine ganze Dauer.»
François Paychère
Als ich anfing, für den Europarat zu arbeiten, konzentrierten wir uns zu stark auf die Dauer des Verfahrens, vielleicht unter dem Einfluss der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Damals dachten wir, diese Dimension trage hauptsächlich zur Qualität der Justiz bei. Im Nachhinein glaube ich, dass dies nicht der Fall ist und dass es die Akzeptanz ist, die grundlegend ist. Auf nichttechnischer Ebene stellt dies die wichtigste Eigenschaft eines Gerichtsentscheids dar: Ein guter Entscheid ist ein verständlicher Entscheid. Qualität lässt sich nicht anordnen, sie wird in der Beziehung zu den Rechtsunterworfenen konkret gelebt.
In welchem Verhältnis stehen Effizienz und Qualität?
Effizienz ist eine Komponente der Qualität. In den Augen der Öffentlichkeit ist sie ein wichtiger Bestandteil des Prozesses, aber sie bleibt nur eine seiner Komponenten. Unsere Studien zeigen, dass die Tatsache, dass man seinen Richter sieht, dass man das Verfahren und seine Dauer versteht, ein konstitutives Element der Qualität ist, die nicht isoliert betrachtet werden darf. Sie ist vielmehr das Konzept, an dem sich die anderen Dimensionen der Justiz ausrichten.
Welche Verbesserungsansätze gibt es?
Man muss das Verständnis des gerichtlichen Vorgangs verbessern. Die Verhandlung muss durch einfache Mechanismen verständlich gemacht werden, zum Beispiel durch die Aufstellung von Tischschildern, auf denen die Funktionen der verschiedenen Akteure des Prozesses stehen. Die Definition der Rollen hat einen starken symbolischen Charakter und macht die Verhandlung für die Parteien verständlicher.
«Ich plädiere für eine Rückkehr zu kürzeren Urteilen, in denen man für den getroffenen Entscheid einsteht.»
François Paychère
Man muss sich auch von der Vorstellung lösen, dass der Richter nur das Gesetz anwendet, dass er nur der Verkünder des Gesetzes sei. Das ergibt keinen Sinn. Der Richter versteckt sich zunehmend hinter dem, was er als Folge des juristischen Syllogismus ausgeben möchte. Als ob das, was er schreibt, nur die Folge von Recht und Rechtsprechung wäre. Indessen wird mit jedem Entscheid Recht geschaffen. Diese Dimension wird allzu oft vermieden und das bedauere ich. Ich plädiere für eine Rückkehr zu kürzeren Urteilen, in denen man für den getroffenen Entscheid einsteht.
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