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Drei Urteile gaben 2024 besonders zu reden

Grosses Medieninteresse erfuhren im Jahr 2024 insbesondere drei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts. Sie betrafen den Status von Essenslieferungen, die Zukunft des Reservekraftwerks Birr und die Nutzung des Schweizerwappens durch die Eishockeynati. Was steckt hinter diesen Urteilen? Ein genauer Blick lohnt sich.

29.01.2025 - Rocco Maglio

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Für die Verfassung des Ursprungtextes auf Deutsch wurde die Hilfe von generativer Künstlicher Intelligenz (ChatGPT) beigezogen, wobei die verwendeten Informationen ausschliesslich aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen.

Die drei Urteile, die 2024 in den Medien eine grosse Resonanz erzeugten, beleuchten einen Teil der vielfältigen Tätigkeitsfelder des Bundesverwaltungsgerichts. Den Anfang machte Mitte Januar das Urteil zur Postsendungsthematik bei Essenslieferungen. Ende Februar folgte die Entscheidung zur Betriebsbewilligung des Reservekraftwerks Birr und Mitte Oktober schliesslich das Urteil zum Schweizerwappen.

Velofahrer führt Essenslieferungen von eat.ch aus. | © KEYSTONE/Salvatore Di Nolfi
Essenslieferungen stellen Güter- und Stückguttransporte dar und keine Postsendungen. (Bild: Keystone)

Essenslieferungen sind keine Postsendungen

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Vermittlung von Essenslieferungen über Internetplattformen von Uber und eat.ch nicht als Postsendungen im Sinne des Postgesetzes einzustufen ist. Das Gericht stellte fest, dass der Gesetzgeber mit der Unterstellung von Express- und Kurierdiensten unter das Postgesetz nicht die Beförderung von Gütern wie Essenslieferungen gemeint hatte. Mangels Postsendung sind die betreffenden Unternehmen nicht meldepflichtig und somit auch nicht verpflichtet, die im Postwesen üblichen Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Die Beschwerden der beiden Unternehmen wurden gutgeheissen.

Reservekraftwerk Birr von oben fotografiert. | © KEYSTONE / MICHAEL BUHOLZER
Eine schwere Strommangellage für den Winter 2022/2023 wurde nicht ausreichend belegt. (Bild: Keystone)

Fehlende Voraussetzungen für Reservekraftwerk Birr

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Betriebsbewilligung für das temporäre Reservekraftwerk in der aargauischen Gemeinde Birr für unzulässig. Der Bundesrat hatte diese auf Basis einer Verordnung erteilt, die auf eine schwere Mangellage im Winter 2022/2023 abzielte. Das Gericht stellte jedoch fest, dass keine ausreichenden Nachweise für eine solche Mangellage vorlagen. Zudem kritisierte es, dass keine hinreichende Prüfung alternativer Massnahmen erfolgte. Die Beschwerde einer Anwohnerin wurde daher gutgeheissen und die Betriebsbewilligung für das Kraftwerk wurde als nicht gesetzeskonform beurteilt.

Goalie der Schweizer Eishockeynationalmannschaft auf dem Eisfeld. | © KEYSTONE/Salvatore Di Nolfi
Der Gebrauch des Schweizerwappens ist der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorbehalten. (Bild: Keystone)

Kein Weiterbenützungsrecht für das Schweizerwappen

Im Juni 2018 stellte die Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) den Antrag, das Schweizerwappen bis Ende Mai 2019 auf den Trikots der Schweizer Nationalmannschaften verwenden zu dürfen. Sie blieb im Austausch mit Bundesbehörden, bis sie im Oktober 2021 ein neues Gesuch um Weiterverwendung stellte. Seit der Einführung des Wappenschutzgesetzes 2017 ist der Gebrauch des Schweizerwappens grundsätzlich der Eidgenossenschaft vorbehalten. Ausnahmebewilligungen mussten bis Ende 2018 eingereicht werden. Das Bundesverwaltungsgericht gelangte in seinem Urteil zum Schluss, dass das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) korrekt gehandelt hatte, als es auf das verspätete Gesuch von 2021 nicht eintrat.

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