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«Ich wundere mich, dass es nicht mehr Dirigentinnen gibt»

Martha Niquille, nach 97 Männern stehen Sie als erste Frau an der Spitze des höchsten Schweizer Gerichts. Was bedeutet Ihnen dies?
Ich freue mich, dass ich in dieses spannende Amt gewählt worden bin. Dass das Bundesgericht nun erstmals ein weibliches Präsidium hat, entspricht der Zeit. Aktuell sind von den 38 Bundesrichterinnen und Bundesrichtern 15 Frauen; da ist es folgerichtig, dass auch einmal eine Frau gewählt wurde, zumal seit dem Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes nicht mehr wie früher die Anciennität entscheidend ist, sondern das Plenum frei auswählt.
Vor Ihrer Wahl zur Gerichtspräsidentin waren Sie vier Jahre Vizepräsidentin und wussten also in etwa, was auf Sie zukommt. Hat Sie dennoch etwas überrascht?
Als Vizepräsidentin war ich zwar in den Sitzungsrhythmus und die Abläufe der Verwaltungskommission eingebunden, aber es hat mich dann doch etwas überrascht, was das Präsidialamt zusätzlich mit sich bringt. Ich bin unter anderem Anlaufstelle für zahlreiche interne Anliegen, und die Situation rund um Covid-19 brachte zusätzlichen Aufwand mit sich. Zwar fielen deshalb gewisse Repräsentationspflichten weg, dafür aber gab es mehr zu koordinieren und zu kommunizieren. Meine Rechtsprechungstätigkeit in der ersten zivilrechtlichen Abteilung, die ich sehr gerne ausübe, musste deshalb zu meinem grossen Bedauern ziemlich zurückstehen.
Was hat Sie in Ihren ersten hundert Tagen als Präsidentin am meisten beschäftigt?
In den ersten drei Monaten meiner Amtszeit war ich stark vom Geschäftsbericht und den Vorbereitungen für die Rechenschaftsablegung gegenüber dem Parlament in Anspruch genommen – auch aufgrund der damit zusammenhängenden Kontakte mit den anderen eidgenössischen Gerichten. Das sind aufwendige Prozesse, in die ich als Präsidentin eng eingebunden bin. Zu Beginn des Jahres beschäftigen das Präsidium auch die üblichen Diskussionen über die Ressourcenverteilung zwischen den Abteilungen. Darüber hinaus überlegen wir uns zurzeit, wie wir nach der gescheiterten Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) der Überlastungssituation des Bundesgerichts mit internen Massnahmen begegnen können.
Konkret haben Sie eine Richterstelle von Luzern nach Lausanne verschoben. Zeitigt diese Massnahme den erhofften Erfolg?
Die Verschiebung einer Richterstelle von Luzern nach Lausanne war eine Sofortmassnahme zur Entlastung der strafrechtlichen Abteilung. Wir mussten etwas tun, weil sonst gedroht hätte, dass Fälle liegen bleiben. Diese Lösung ist aber nicht dauerhaft, denn sie schafft andere Probleme: So fehlt uns nun in Luzern ein Richter zur Bildung eines vollständigen Fünferspruchkörpers in einer der beiden sozialrechtlichen Abteilungen.
Was sagen Sie zum Vorstoss von Gerichtskommissionspräsident Andrea Caroni, der das Bundesgericht entlasten will, indem er die unbestrittenen Punkte aus der gescheiterten Gesetzesrevision wieder aufnimmt?
Noch ist alles offen, ich kann also nicht viel sagen. Wir sind aber froh, dass die Politik etwas unternimmt. Die dem Vorstoss zugrundeliegenden Gedanken zielen auf den Kern des Problems: Das Bundesgericht ist nicht nur überlastet, es ist insbesondere auch falsch belastet – unter anderem mit Bagatellsachen. Es ist nicht sinnvoll, dass das höchste Gericht unseres Landes über Parkbussen in der Höhe von hundert Franken befinden muss. In der heutigen Belastungssituation des Bundesgerichts ist für uns aber vor allem wichtig, dass bald etwas geschieht.
Wie geht es nun weiter?
Weil wir nicht einfach die Hände in den Schoss legen können und wollen, suchen wir wie bereits angetönt nach weiteren internen Möglichkeiten. Wir wollen abklären, wie mit einer Verschiebung gewisser Rechtsmaterien zwischen den Abteilungen die Effizienz des Gerichts gesteigert und eine möglichst ausgewogene Belastung der Abteilungen erreicht werden kann. Bei diesem Vorgehen stellen sich natürlich schwierige Fragen.Für diese interne Reorganisation haben wir eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Verwaltungskommission und der Abteilungen gebildet.
Könnte abteilungsübergreifende Aushilfe oder Zusammenarbeit Entlastung bringen?
Abteilungsübergreifende Aushilfe haben wir schon angewendet. Dies ist aber nur eine kurzfristige Möglichkeit. Grundsätzlich geht es darum, die Strukturen zu überdenken.

Zur Person
Martha Niquille-Eberle, geb. 1954, erlangte nach dem Studium und dem Doktorat in St. Gallen 1984 das Anwaltspatent. Von 1979 bis 1981 arbeitete sie als Assistentin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität St. Gallen, von 1984 bis 1988 als Rechtsanwältin in St. Gallen. Von 1987 bis 1993 war sie Lehrbeauftragte für Obligationenrecht an der Universität St. Gallen und nebenamtliche Richterin am Kantonsgericht St. Gallen. Von 1993 bis 2008 war sie Richterin am Kantonsgericht St. Gallen (II. und III. Zivilkammer, Handelsgericht); 2005 bis 2007 präsidierte sie das Kantonsgericht. Am 1. Oktober 2008 wurde sie zur Bundesrichterin gewählt. Von 2017 bis 2020 amtete sie als Vizepräsidentin des Bundesgerichts, seit 1. Januar 2021 präsidiert sie es.
Zuweilen hört man, die zahlreichen Nichteintretensentscheide des Bundesgerichts würden auch mit seiner grossen Belastung zusammenhängen. Ist da etwas dran?
Das Bundesgericht benutzt dieses vom Gesetzgeber bewusst geschaffene Instrument keineswegs zur Reduktion seiner Belastung. Vielmehr können Abteilungspräsidenten und Abteilungspräsidentinnen als Einzelgericht damit querulatorische oder missbräuchliche Beschwerden abweisen, und die dadurch eingesparten Ressourcen kommen der materiellen Beurteilung anderer Fälle zugute. Es ist im Übrigen auch nicht so, dass die Zahl der Nichteintretensentscheide signifikant gestiegen wäre. Der ohnehin aussagekräftigere Gutheissungsquotient bei den materiellen Beurteilungen verharrt auf konstantem Niveau.
Und wie steht es um die Willkürrüge? Stellt das Bundesgericht überhöhte Anforderungen an sie, um seine Geschäftslast besser zu bewältigen?
Das trifft nicht zu. Willkür wird meistens hinsichtlich der Feststellung des Sachverhalts gerügt. Dabei wird häufig nicht verstanden, dass das Bundesgericht nur Rechtsfragen prüft. Der Sachverhalt wird von den Vorinstanzen erhoben und geprüft – im Straf- und Zivilrecht in der Regel von zwei Instanzen auf Kantonsebene. Diese Aufgabenteilung ist sinnvoll. Als Anwältin hatte ich gelernt, dass man Fälle zu einem grossen Teil über den Sachverhalt gewinnt. Deshalb ist die Versuchung gross, auch vor Bundesgericht den von den kantonalen oder eidgenössischen Vorinstanzen festgestellten Sachverhalt und die Beweiswürdigung noch einmal korrigieren zu wollen. Aber dafür ist die Beschwerde ans Bundesgericht nicht gedacht.
Zu einem anderen Thema: Die erste Bundesrichterin, Margrith Bigler-Eggenberger, kam genau wie Sie aus St. Gallen. Ist die Ostschweiz ein speziell gutes Pflaster für juristische Pionierinnen?
Ich habe Margrith Bigler-Eggenberger einmal persönlich getroffen, denn ich war als junge St. Galler Kantonsrichterin zusammen mit ihr an einer Veranstaltung der Universität St. Gallen zum Thema Frauen in der Justiz. Ich würde aber unsere jeweilige Pionierrolle nicht unbedingt auf den Kanton St. Gallen zurückführen. (Lacht.) Zudem hatte das Bundesgericht zwischen 2007 und 2010 schon einmal eine Vizepräsidentin: Das war Susanne Leuzinger, und sie kam aus Zürich.
Sie sind seit über zwölf Jahren am Bundesgericht tätig. Wären Sie rein geografisch gesehen nicht lieber am Bundesverwaltungsgericht tätig?
Ich bin meiner Heimatstadt St. Gallen sehr verbunden und verbringe die Wochenenden meistens dort, bei meiner Familie. Von unserem Wohnort auf dem Freudenberg aus sehe ich sogar aufs Bundesverwaltungsgericht. Die Ostschweiz mit ihren Hügeln und dem nahen Bodensee gefällt mir sehr gut. Aber Hügel und einen See, der erst noch näher bei der Stadt liegt, gibt es auch in Lausanne. Mir ist es wohl in Lausanne, und ich hoffe, dass sich auch die Romands, die von unserem Gericht ans BVGer wechseln, in St. Gallen wohlfühlen. Aufgrund ihrer jeweiligen Randlage ist es ja für beide Gerichte nicht immer einfach, Personal aus den anderen Sprachregionen zu gewinnen.
Apropos Familie: Wie einfach oder schwierig war es für Sie, Karriere und Familie zu verbinden?
Im Studium in St. Gallen waren wir nur wenige Frauen. Kitas gab es damals nicht; entsprechend verzichteten viele von ihnen auf Kinder oder gaben den Beruf auf. Das kam für mich nie in Frage. Nach dem Erwerb des Anwaltspatents arbeitete ich einige Jahre als Anwältin. Daneben war ich als nebenamtliche Kantonsrichterin sowie Lehrbeauftragte der Universität St. Gallen tätig. Auf diese beiden Tätigkeiten konzentrierte ich mich nach der Geburt unseres ersten Kindes, da mir dies mehr Freiheit liess.
Das klingt nach einer anstrengenden Zeit.
Das war es, aber es hat sich gelohnt. Ich war immer gern Richterin – auch Anwältin – und ich wollte trotzdem nicht auf eine Familie verzichten. Als ich vollamtliche Kantonsrichterin wurde, waren meine Buben noch im Vorschulalter. Da eine Teilzeitarbeit als Richterin vom Gesetz her nicht vorgesehen war, bewilligte man mir im Sinn einer Ausnahmeregelung (das Gerichtsgesetz wurde in der Folge dann aber angepasst) ein 80-Prozent-Pensum – für die Dauer des Primarschulalters meiner Kinder. Das gab mir genügend Spielraum, zumal am Samstag jeweils mein Mann die Kinder betreute. Heute sind die Rahmenbedingungen besser, auch wenn es noch immer anspruchsvoll ist, Familienleben und Berufstätigkeit zu verbinden – ich sehe das bei der Familie meines älteren Sohns.
Hat sich Ihr Geschlecht je positiv oder negativ auf Ihre Karriere ausgewirkt?
Ich habe mich jedenfalls nie benachteiligt gefühlt als Frau. Bei meiner Wahl ins Kantonsgericht war es wahrscheinlich sogar ein Vorteil. Dass ich im Kantonsgericht St. Gallen die einzige Frau in einem reinen Männerkollegium war, hatte für mich keine Nachteile. Bis vor einem Jahr bestand die erste zivilrechtliche Abteilung, der ich angehöre, ausschliesslich aus Frauen. Wie man in der Rechtsprechung zusammenarbeitet und miteinander umgeht, hängt nach meiner Erfahrung viel entscheidender von der Person ab als vom Geschlecht. Diskriminierung habe ich einzig in der Schulzeit erlebt: Als Mädchen hatte ich damals noch statt Geometrie Hauswirtschaftsunterricht. Deshalb war mir der direkte Weg ans Gymnasium verwehrt und ich musste die Matura über Umwege erlangen.
«Wie man in der Rechtsprechung zusammenarbeitet und miteinander umgeht, hängt nach meiner Erfahrung viel entscheidender von der Person ab als vom Geschlecht.»
Martha Niquille
Der Frauenanteil in der Justiz ist gestiegen; wo sehen Sie sonst noch Veränderungsbedarf?
Ich finde ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen – übrigens auch zwischen Jung und Alt – in allen Bereichen wichtig. Beispiele hierfür? Ich schaue gern Fussball und dort ist offensichtlich, dass der Frauenfussball einen bedeutend geringeren Stellenwert geniesst. Und wenn ich ins Konzert gehe, wundere ich mich immer wieder einmal darüber, dass es noch kaum Dirigentinnen gibt. Warum sind gewisse Bereiche noch immer so männerdominiert? Ich glaube, die Gewöhnung spielt hier eine grosse Rolle. Entsprechend wichtig sind weibliche Vorbilder.
Zum Schluss noch eine Frage zur Aufsichtstätigkeit des Bundesgerichts: Sind Sie zufrieden mit dem Bundesverwaltungsgericht?
Ja, wir sind zufrieden mit der Arbeit des Bundesverwaltungsgerichts. Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts, die für die administrative Aufsicht über die erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichte zuständig ist, pflegt ein gutes, kollegiales Verhältnis zur Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts. Schon während meiner Zeit als Vizepräsidentin habe ich erlebt, wie gut die Zusammenarbeit funktioniert. Das ist sehr wichtig, bildet doch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit die Grundlage jeder Aufsichtstätigkeit. Beide Gerichte handeln im Interesse einer starken Justiz, wovon wiederum die Rechtssuchenden profitieren.
Weitere Blogeinträge
Durch Zusammenarbeit zu besseren Urteilen
Zur Qualität eines Entscheids tragen laut BVGer-Präsidentin Marianne Ryter verschiedene Faktoren bei. Einer davon ist die Zusammenarbeit im Spruchkörper.
In Demut und Bescheidenheit
Eine Expertenorganisation wie das Bundesverwaltungsgericht will demütig und bescheiden geführt sein. Laut Stephanie Kaudela-Baum, Professorin für Führung und Innovation in Luzern, sollte zudem jede Juristin und jeder Jurist in Personalführung ausgebildet sein.