Geschichte

 

Die Schweizer Bevölkerung hat in einer Volksabstimmung im Jahr 2000 der Justizreform zugestimmt. Deren Hauptziele waren eine Verbesserung des Rechtsschutzes, eine Entlastung des Bundesgerichts sowie die Vereinfachung der Verfahren und der Rechtswege. Diese Ziele sollten durch die Schaffung von drei neuen, erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichte erreicht werden: das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesstrafgericht sowie das Bundespatentgericht. Das Bundesverwaltungsgericht übernahm die Aufgaben von 36 ehemaligen eidgenössischen Rekurskommissionen und Beschwerdediensten der Departemente.

In einem Bericht über die Zwischenergebnisse der Evaluation der neuen Bundesrechtspflege wurde festgestellt, dass die Ziele der Justizreform grösstenteils erreicht werden konnten. Die Qualität der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird als gut eingeschätzt.

2002 vergab die Bundesversammlung den Sitz des Bundesverwaltungsgerichts an die Stadt St.Gallen, wo im Anschluss die Planungs- und Bauarbeiten begannen. Der Betrieb des Gerichts wurde 2007 in Zollikofen bei Bern aufgenommen. 2012 zog das Bundesverwaltungsgericht in die Ostschweiz.

Medienmitteilungen 2002 - 2006