Sitzungszimmer

Leitungsorgane

 

Die Leitungsorgane gewährleisten die juristische und administrative Führung des Bundesverwaltungsgerichts. Oberstes Organ ist das Gesamtgericht, bestehend aus allen Richterinnen und Richtern. Zu den Leitungsorganen gehören ausserdem die fünfköpfige Verwaltungskommission sowie die Präsidentenkonferenz mit den Vorsitzenden der sechs Abteilungen.

Gesamtgericht

Sämtliche Richterinnen und Richter bilden das Gesamtgericht. Es ist für den Erlass wichtiger Reglemente sowie für verschiedene Sach- und Wahlgeschäfte zuständig. Dazu gehören unter anderem die Bestellung der Abteilungen und die Wahl ihrer Präsidenten sowie die Anstellung des Generalsekretärs oder der Generalsekretärin. Das Gesamtgericht wird vom Präsidium einberufen.

Verwaltungskommission

Die Administration des Gerichts steht in der Verantwortung eines kollegialen Organs, der Verwaltungskommission. Diese ist zuständig für sämtliche Verwaltungsgeschäfte, sofern das Verwaltungsgerichtsgesetz oder die Gerichtsreglemente kein anderes Organ für zuständig erklären. Präsident/-in und Vizepräsident/-in des Gerichts sind Mitglieder der Verwaltungskommission, wobei der Präsident / die Präsidentin zugleich der Verwaltungskommission vorsteht. Das Gesamtgericht kann in diese höchstens drei weitere Richter für jeweils zwei Jahre wählen. Die einmalige Wiederwahl als «einfaches Mitglied» ist zulässig, was die spätere Wahl in das Präsidium nicht ausschliesst.

Präsidentenkonferenz

Die Präsidentenkonferenz besteht aus den Präsidenten der sechs Abteilungen. Sie nimmt eine wichtige Funktion ein zur Qualitätssicherung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Sie ist zuständig für den Erlass von Weisungen und einheitlichen Regeln für die Gestaltung der Urteile, die Koordination der Rechtsprechung unter den Abteilungen und die Vernehmlassung zu Erlassentwürfen.