Das Generalsekretariat des Bundesverwaltungsgerichts übt seit dem 1. Januar 2021 die administrative Aufsicht über die Eidgenössischen Schätzungs-kommissionen aus. Es stützt sich hierbei auf das Enteignungsgesetz (SR 711).
Die Aufsicht wird von der Generalsekretärin bzw. vom Generalsekretär wahrgenommen. In dieser Funktion beaufsichtigt er/sie die administrative Geschäftsführung der Schätzungskommissionen sowie deren Präsidentinnen und Präsidenten. Dabei kann er/sie von den Präsidenten und den Kommissionen einzelne oder wiederkehrende Berichte einfordern und ist auch zuständig für die Ausrichtung der Entschädigungen beziehungsweise Entlöhnung an die Mitglieder der Schätzungskommissionen sowie das Personal ihrer Sekretariate.
Mitglieder der Schätzungskommissionen
Das Bundesgericht wählt die Mitglieder der Schätzungskommissionen auf die gleiche sechsjährige Amtsdauer wie die Mitglieder des Bundesverwaltungsgerichts. Sie scheiden am Ende des Jahres aus ihrem Amt aus, in dem sie das 68. Altersjahr vollenden.