Journalistinnen und Journalisten, die regelmässig über die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts berichten, können beim Generalsekretariat ein schriftliches Gesuch um Akkreditierung einreichen. Das Gesuch kann sich auf die Berichterstattung einzelner Abteilungen beschränken.
Im untenstehenden Merkblatt «Akkreditierungsverfahren am Bundesverwaltungsgericht» finden Sie detaillierte Informationen über die Akkreditierung. Für weitere Fragen steht Ihnen die Medienstelle gerne zur Verfügung.