Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) setzt sich aus sechs Abteilungen sowie dem Generalsekretariat zusammen. Das Gericht verfügt über folgende gesetzlich vorgesehene Leitungsorgane: das Präsidium, das Gesamtgericht, die Präsidentenkonferenz und die Verwaltungskommission. Rechtspflegeeinheiten sind die Abteilungen und Kammern. Mit 73 Richterinnen und Richtern sowie rund 350 Mitarbeitenden ist es das grösste eidgenössische Gericht.