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FAQ

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Bundesverwaltungsgericht.

Institution und Aufgaben

  • Wer und was ist das Bundesverwaltungsgericht?

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) mit Sitz in St. Gallen ist das allgemeine Verwaltungsgericht der Schweiz. Als eidgenössische Institution urteilt es in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. Es beurteilt die Rechtmässigkeit von Verfügungen von Bundesverwaltungsbehörden sowie Beschwerden gegen gewisse Beschlüsse der Kantonsregierungen, etwa im Bereich der Krankenversicherung. Seine über 400 Mitarbeitenden, von denen rund drei Viertel juristisch ausgebildet sind, stammen aus allen Sprachregionen der Schweiz.

  • Wie ist das Bundesverwaltungsgericht organisiert?

    Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich aus sechs Abteilungen und dem Generalsekretariat zusammen. Sein strategisches Leitungsorgan ist die Verwaltungskommission, an dessen Spitze die Gerichtspräsidentin bzw. der Gerichtspräsident steht. Weitere Organe sind das Gesamtgericht sowie die Konferenz der Abteilungspräsidentinnen und -präsidenten. Rechtspflegeeinheiten sind die Abteilungen und Kammern.

  • Welche Geschäfte behandeln die Abteilungen?

    Die Abteilungen behandeln Geschäfte mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Abteilung I: Infrastruktur, Umwelt, Abgaben, BVG und Personal; Abteilung II: Wirtschaft, Bildung und Wettbewerb; Abteilung III: Sozialversicherungen und öffentliche Gesundheit; Abteilungen IV und V: Asylrechtliche Fragen; Abteilung VI: Ausländer- und Bürgerrecht.

  • Welche Aufgaben hat das Generalsekretariat?

    Die rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Generalsekretariats stellen die Infrastruktur für den Gerichtsbetrieb bereit und unterstützen die Abteilungen mit wissenschaftlichen und administrativen Dienstleistungen. Das Generalsekretariat ist unterteilt in die Fachbereiche Finanzen und Services, Human Resources, Wissenschaftliche Dienste, Rechtsdienst und Kommunikation.

Die Richterinnen und Richter

  • Wie viele Richter und Richterinnen gibt es und wie werden sie bestimmt?

    Am Bundesverwaltungsgericht gibt es 65 Vollzeitstellen für Richterinnen und Richter, wobei Teilzeitbeschäftigung möglich ist. Jede Richterin, jeder Richter führt ein Team von zwei bis vier Gerichtsschreibenden. Mit über 400 Beschäftigten ist das BVGer das grösste eidgenössische Gericht. Die Bundesverwaltungsrichter und -richterinnen werden durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt. Neben fachlichen und sozialen Kompetenzen achtet diese auf eine ausgewogene Verteilung etwa bezüglich Sprache, Parteizugehörigkeit und regionaler Herkunft.

  • Welches sind die Aufgaben der Richter und Richterinnen?

    Die Richterinnen und Richter gehören einer der nach Sachgebieten unterteilten sechs Abteilungen an. Sie sind für das korrekte Durchführen der Beschwerde- und Klageverfahren und für das Fällen der Urteile verantwortlich. Dabei leitet der bzw. die Instruktionsrichter/in das Verfahren. Er oder sie ist zuständig für das Einholen von Beweismitteln und für die – in der Regel schriftliche – Anhörung beider Parteien zu den jeweiligen Gegenargumenten. Bei einer Dreier- oder Fünferbesetzung des Gerichts amten die übrigen Richtenden als Mitglieder des Spruchkörpers.

  • Wie wird der Spruchkörper bestimmt?

    Die Spruchkörperbildung, also die Zusammensetzung der Richterinnen und Richter, die einen Fall beurteilen, erfolgt mit Hilfe einer Software. Sie beruht auf zwei Komponenten: einem automatischen und einem manuellen Teil. Der Spruchkörper besteht in der Regel aus drei Richterinnen und Richtern. Daneben werden die Verfahren auch einzelrichterlich, gegebenenfalls mit Zustimmung einer Zweitrichterin (im Asylbereich) oder in Fünferbesetzung beurteilt.  

  • Wer wirkt an einem Urteil mit?

    An der Urteilsfindung wirken neben der Instruktionsrichterin die übrigen Mitglieder des Spruchkörpers mit – in der Regel zwei weitere Richter/innen, zudem ein/e Gerichtsschreiber/in mit beratender Stimme. Das Kollegium würdigt die Parteivorbringen, die Tatsachen und Beweismittel im Rahmen der Bestimmungen. Es wägt diese in Bezug auf die dem Gericht zur Entscheidung vorgelegte Streitfrage ab. Das schriftliche Urteil wird von einer Gerichtsschreiberin verfasst und vom Instruktionsrichter verantwortet.

Die Entscheide

  • Welches sind die Aufgaben der Gerichtsschreiberinnen und -schreiber?

    Die Gerichtsschreiberinnen und -schreiber bilden die grösste Berufsgruppe am Bundesverwaltungsgericht. Ihre Hauptaufgabe ist, unter der Verantwortung des Instruktionsrichters / der Instruktionsrichterin das schriftliche Urteil zu verfassen. Ausserdem wirken sie bei der Instruktion der Fälle, also bei der Prozessleitung, mit. Sie haben beratende Stimme bei der Entscheidfindung und führen an Verhandlungen Protokoll.

    Mehr zu den Aufgaben der Gerichtschreibenden in diesem Video.

  • Wie kommt ein Entscheid zustande?

    Der von der Instruktionsrichterin und dem Gerichtsschreiber erarbeitete Urteilsentwurf zirkuliert bei den übrigen Mitgliedern des Spruchkörpers, also dem Zweit- und Drittrichter. Stimmen alle zu, ist der Fall im Sinn des Entwurfs entschieden. Andernfalls gibt es eine zweite Zirkulation respektive, falls verlangt oder angeordnet, eine öffentliche Urteilsberatung. An dieser in Fünferbesetzung stattfindenden Beratung werden die unterschiedlichen Auffassungen präsentiert und das Urteil anschliessend im Sinn der Spruchkörper-Mehrheit gefällt.

  • Sind die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts öffentlich?

    Das BVGer fällt jährlich rund 7500 Urteile; sie ergehen in den Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch und werden nicht in andere Sprachen übersetzt. Das Gericht veröffentlicht die materiellen, also inhaltlichen Entscheide in seiner Entscheiddatenbank auf seiner Internet-Webseite. Die formellen, also den Prozess betreffenden Entscheide werden nur dann publiziert, wenn sie für die Öffentlichkeit relevant sind. Einen Prozessentscheid kann es beispielsweise bei fehlender Legitimation eines Beschwerdeführenden geben, bei Nichtbezahlen eines erhobenen Kostenvorschusses oder bei Verpassen der Beschwerdefrist.

  • Können die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts angefochten werden?

    Die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts können grundsätzlich am Bundesgericht angefochten werden. In gewissen Rechtsgebieten wie im Asylrecht urteilt das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich. Die Urteile im Asylbereich machen die Mehrheit der rund 7500 Entscheide aus, die das Bundesverwaltungsgericht jährlich fällt.

Das Verfahren

  • In welcher Form müssen Beschwerden eingereicht werden und was können Gründe für eine Beschwerde sein?

    Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht haben schriftlich zu erfolgen, auf dem Postweg oder elektronisch. Die Beschwerde muss unterschrieben und die angefochtene Verfügung beigelegt werden. Elektronische Eingaben sind über anerkannte Zustellplattformen möglich. Grundsätzlich kann Beschwerde geführt werden wegen Verletzung von Bundesrecht einschliesslich Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens, unrichtiger oder unvollständiger Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts sowie Unangemessenheit.

  • Müssen Beschwerdeführende anwaltlich vertreten sein?

    Vor Bundesverwaltungsgericht besteht kein Vertretungszwang. Grundsätzlich darf eine Partei das Verfahren selbständig führen, sich von einem Juristen oder einer Juristin mit oder ohne Anwaltspatent sowie auch von Laien vertreten lassen.

  • Müssen Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht bezahlt werden?

    Die Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Kosten hat in der Regel die unterliegende Partei zu tragen. Zur Sicherstellung der Verfahrenskosten kann ein Kostenvorschuss erhoben werden. Unter Umständen besteht ein Anspruch auf Ernennung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung. Der Entscheid über die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege erfolgt in der Regel zu Beginn des Verfahrens in Form einer Zwischenverfügung.

  • Wie lange dauert ein Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht?

    Das Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht findet auf schriftlichem Weg statt; seine Dauer ist je nach Fall und Rechtsgebiet unterschiedlich lang. Die Behandlungsfrist reicht dabei von wenigen Tagen – beispielsweise bei Nichteintretensentscheiden – bis hin zu mehreren Jahren – etwa im Wettbewerbsrecht.

Wichtige Informationen

  • Wo finde ich die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts?

    Die materiellen Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts werden in der Entscheiddatenbank auf der Internetseite www.bvger.ch veröffentlicht. Formelle Entscheide werden publiziert, wenn sie für die Öffentlichkeit von Interesse sind.

  • Was sind die BVGE?

    Die BVGE sind die amtliche Entscheidsammlung des Bundesverwaltungsgerichts. Sie werden nach der Verabschiedung durch die Redaktionskommission im Internet publiziert. Die BVGE sind in folgende Materien gegliedert: I. Bürger und Staat, Verwaltungs- und Verfahrensrecht allgemein; II. Öffentliche Werke, Verkehr, Energie, Kommunikation; III. Abgaberecht; IV. Wirtschafts- und Finanzrecht, Bildung und Wissenschaft; V. Gesundheit, Soziale Sicherheit; VI. Asylrecht; VII. Ausländerrecht, Bürgerrecht. Die BVGE können per Newsletter abonniert werden und sind auch als BVGE-Jahresband erhältlich.

  • Wo erhalte ich Auskünfte über das Bundesverwaltungsgericht?

    Einen guten Überblick ermöglichen der Gerichtsfilm sowie Publikationen wie Gerichtsbroschüre und Jahresbericht auf der Webseite. Die Publikationen sind auf Anfrage auch in gedruckter Form in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und zum Teil Englisch verfügbar. Medienschaffende können sich an die vom Fachbereich Kommunikation betreute Medienstelle des Gerichts wenden. Allgemeine Anfragen sind über das Kontaktformular. Rechtsauskünfte kann das Gericht keine erteilen.

  • Kann das Bundesverwaltungsgericht besichtigt werden?

    Gruppen ab zehn Personen können das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen einer Führung besichtigen. Führungen werden auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch angeboten. Eine Führung ist montags bis freitags möglich, jeweils zwischen 9 und 17.00 Uhr. Sie dauert rund eineinhalb Stunden.