Gerichtssaal

Die Rechtsprechung

 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) beurteilt öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Die Sachgebiete sind breit gefächert und reichen von «A wie Asyl» bis «Z wie Zoll».

Das BVGer fällt jährlich rund 6500 Urteile. Es veröffentlicht die materiellen Entscheide im Internet. Prozessentscheide werden veröffentlicht, wenn sie für die Öffentlichkeit von Interesse sind.

Die Verfahren werden in einer der vier Landessprachen geführt. Im Beschwerdeverfahren ist die Sprache des angefochtenen Entscheids massgebend. Verwenden die Parteien eine andere Amtssprache, so kann das Verfahren in dieser Sprache geführt werden.

Im Interesse der Qualität der Rechtsprechung und der Effizienz sind die Themen gerichtsintern aufgeteilt auf sechs Abteilungen. Näheres zu deren Tätigkeitsgebieten finden Sie unter Abteilungen.