Hochschulpraktikum am BVGer
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten attraktive juristische Praktikumsstellen in den drei Amtssprachen an.
Aktuelle Vakanzen entnehmen Sie der Rubrik Offene Stellen. Haben wir zurzeit keine Praktikumsstellen ausgeschrieben, dann freuen wir uns über Ihre Spontanbewerbung unter Angabe Ihrer Präferenzen bezüglich der Abteilung und des Zeitpunkts.
Interesse an einem Praktikum?
Die wichtigsten Anforderungen und Rahmenbedingungen für ein Hochschulpraktikum am Bundesverwaltungsgericht
Wann ist ein Praktikumsantritt möglich?
- Wenn der letzte Studienabschluss (Master/Lizentiat oder Promotion) maximal zwölf Monate zurückliegt.
- In Ausnahmefällen, wenn der letzte Studienabschluss (Master/Lizenziat oder Promotion) infolge Pflichtpraktika für die Zulassung an die Anwaltsprüfung länger als zwölf Monate zurückliegt.
- Wenn der Bachelor-Abschluss länger als zwölf Monate zurückliegt und das Master-Diplom in absehbarer Zeit vorliegt.
Wie lange dauert ein Praktikum?
- Mindestens sechs, höchstens zwölf Monate (Teilzeitpraktikum in Ausnahmefällen möglich).
Wie hoch ist der Praktikumslohn?
- Das Gehalt richtet sich nach den Vorgaben des Eidgenössischen Personalamtes (EPA).
- Es ist abgestuft nach dem Abschluss (Bachelor, Master/Lizenziat/Promotion).
- Der Betrag wird jährlich neu festgelegt.
Gilt das Praktikum als Praxisnachweis für die Anwaltsprüfung?
- Liegt in der Verantwortung der juristischen Praktikantin / des juristische Praktikanten.
- Ist direkt beim zuständigen kantonalen Gericht abzuklären und einzuholen.