Medienmitteilung zum Urteil B-3340/2020

Chlorothalonil: Vorsorgliche Massnahmen gutgeheissen

In einem Zwischenentscheid weist das Bundesverwaltungsgericht das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen an, gewisse Informationen auf seiner Webseite zu Chlorothalonil vorübergehend zu entfernen.

28.08.2020

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Foto: Keystone
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Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) informiert auf seiner Webseite über den Wirkstoff Chlorothalonil sowie dessen Abbauprodukte (Metaboliten), die teilweise im Trinkwasser nachweisbar sind. Chlorothalonil ist Bestandteil von Pflanzenschutzmitteln. Das BLV beurteilt die Muttersubstanz Chlorothalonil neu als wahrscheinlich krebserregend und stützt sich dabei auf die Risikobewertung der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) zu Chlorothalonil vom 30. Januar 2018 sowie auf den Leitfaden der Europäischen Kommission zur Relevanzbeurteilung von Grundwassermetaboliten (2003).

 

Die Syngenta Agro AG erachtet diese Bewertung als unrichtig und unzulässig. Sie bezieht sich auf Studien zu Metaboliten, die einen krebserregenden Effekt dementieren. Sie forderte deshalb das BLV auf, die Neubewertung von Chlorothalonil zu widerrufen. Im Rahmen einer anfechtbaren Verfügung wies das Bundesamt die Anträge der Beschwerdeführerin ab.

 

Vorsorgliche Massnahmen

Mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) focht die Syngenta Agro AG die Verfügung des BLV an. Der Schaden an ihren geschäftlichen Interessen werde umso höher, je länger das BLV die unzutreffenden Informationen verbreite.

 

Das BVGer heisst nach einer summarischen Abwägung aller angeführten Gründe das Gesuch der Beschwerdeführerin um vorsorgliche Massnahmen einstweilen gut. Das Gericht weist somit das BLV an, entsprechende Inhalte von seiner Webseite vorübergehend zu entfernen. Gleichzeitig hält das BVGer fest, dass eine eindeutige Prozessprognose nicht möglich ist und daher erst im Entscheid zur Hauptsache zu entscheiden sein wird, ob die beanstandeten Informationen zutreffen oder nicht.

 

Konnexes Verfahren

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat mit Verfügung vom 10. Dezember 2019 der Syngenta Agro AG die Bewilligung für den Verkauf eines chlorothalonilhaltigen Pflanzenschutzmittels entzogen. Gegen den Widerruf dieser Bewilligung hat die Syngenta Agro AG ebenfalls Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

 

Diese Zwischenverfügung kann beim Bundesgericht angefochten werden.