Medienmitteilung zum Urteil B-5886/2023
Comparis gilt als Versicherungsvermittlerin
Comparis gilt aufgrund der angebotenen Leistungen als Versicherungsvermittlerin. Zu diesem Schluss kommt auch das Bundesverwaltungsgericht.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) stellte im September 2023 fest, comparis.ch AG sei als Versicherungsvermittlerin einzustufen und ordnete an, dass das Unternehmen ein Gesuch um Eintragung ins Register für ungebundene Versicherungsvermittler stellen müsse. Hiergegen erhob Comparis im Oktober 2023 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer).
Voraussetzungen sind erfüllt
Das BVGer stellt fest, dass die Beschwerdeführerin seit über 25 Jahren die Webseite comparis.ch betreibt. Auf dieser können die Nutzenden unter anderem Versicherungslösungen vergleichen. Durch Weiterklicken können sie dann eine Versicherungsofferte direkt bei der betreffenden Versicherung bestellen. Seit dem 1. Juli 2023 erfolgt die Bestellung der Offerten zwar formal über die Schwesterfirma optimatis.ch. Der Knopf für die Bestellung befindet sich nun auf einem «visuell abgetrennten Bereich» der Optimatis, aber weiterhin auf der Seite von Comparis. Die Tätigkeiten der beiden Schwesterunternehmen sind wirtschaftlich zwingend voneinander abhängig: Optimatis ist nur dann in der Lage, Nutzenden das Einholen der Versicherungsofferten anzubieten, wenn deren Interesse vorher durch das Vergleichsportal von Comparis geweckt wurde, und nur wenn die Nutzenden über den Link der Optimatis die Offerten bei den Versicherungen bestellen, werden die Provisionen der Versicherungsunternehmen fällig. Aus Sicht des Comparis-Konzerns stellen diese Provisionen aber einen erheblichen Teil des Gewinns aus der Geschäftstätigkeit dar. Das BVGer kommt daher zu Schluss, dass die Finma Comparis zu Recht als Versicherungsvermittlerin eingestuft hat. Weil sich Comparis nicht offen zu Bindungen an bestimmte Versicherungsunternehmen bekennt, sondern den Anschein erweckt, sie erbringe ihre Leistungen neutral, gilt sie als ungebundene Versicherungsvermittlerin. Das BVGer weist folglich die Beschwerde von Comparis ab.
Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
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Rocco Maglio
Medienbeauftragter