Medienmitteilung zum Urteil A-615/2023, A-660/2023

Fragen zur Ausstrahlung von Eishockey-Highlights geklärt

Das Bundesverwaltungsgericht klärt grundlegende rechtliche Fragen zur Kurzberichterstattung über Eishockeyspiele der National League. Im Streit zwischen Sunrise und der SRG gibt das Gericht beiden Parteien teilweise Recht.

18.07.2024

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Sowohl die Standpunkte von Sunrise als auch diejenigen der SRG sind bezüglich der Kurzberichterstattung von Eishokeyspielen zum Teil berechtigt. (Bild: Keystone)
Sowohl die Standpunkte von Sunrise als auch diejenigen der SRG sind bezüglich der Kurzberichterstattung von Eishokeyspielen zum Teil berechtigt. (Bild: Keystone)

Sunrise besitzt die exklusiven Rechte für die Übertragung von Spielen der obersten Schweizer Eishockeyliga (National League) für die Saisons 2022/23 bis 2026/27. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR hat als Programmveranstalterin das gesetzliche Recht, Kurzberichte von höchstens drei Minuten über diese Spiele auszustrahlen. Das Kurzberichterstattungsrecht beschränkt die Rechte von Exklusivberechtigten. Es hat den Zweck, dass der Bevölkerung die wesentlichen Informationen über öffentliche Ereignisse frei zugänglich sind. Zudem sollen mehrere Veranstalter über ein Ereignis aus unterschiedlichen Perspektiven berichten können und so zur Informations- und Meinungsvielfalt beitragen.

Strittige Punkte
Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM hat im Streit zwischen Sunrise und der SRG entschieden, zu welchen Bedingungen die SRG Kurzberichte über die Eishockeyspiele der National League ausstrahlen darf. Sowohl Sunrise als Inhaberin der Exklusivrechte als auch die SRG haben dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erhoben. Sunrise und die SRG sind sich uneinig, ab welchem Zeitpunkt die SRG Kurzberichte zeigen darf, ob die SRG diese zum Abruf auf digitalen Plattformen (z.B. auf ihrer Webseite) bereitstellen kann, und wie das von Sunrise zu liefernde Übertragungssignal auszugestalten ist.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Gemäss Urteil des BVGer kann die SRG ab dem Ende eines Spiels berichten und muss keine weitere Frist abwarten. Die SRG darf Kurzberichte zum Abruf auf digitalen Plattformen nur insoweit anbieten, als sie die im linearen Programm ausgestrahlte Fernsehsendung mit dem Kurzbericht unverändert bereitstellt. Sie darf die Kurzberichte also nicht einzeln, als Teil anderer Sendungen oder als Teil von Textberichten anbieten. Sunrise muss zudem der SRG das Signal mit einem Quellenhinweis, aber frei von Zusätzen – wie Grafiken im Bild – zur Verfügung stellen. Mit diesem Urteil klärt das BVGer grundlegende Fragen der Kurzberichterstattung über ein öffentliches Ereignis und erachtet die Standpunkte sowohl von Sunrise als auch der SRG als zum Teil berechtigt.

Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Kontakt

Rocco Maglio
Rocco Maglio

Medienbeauftragter / Leiter Kommunikation a.i.

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