Medienmitteilung zum Urteil B-6947/2023
Genügend Löcher im Emmentaler-Käse
Das Bundesverwaltungsgericht lockert die Herstellungsvorschriften für Emmentaler Käse als Massnahme gegen Löcherschwund und heisst die Beschwerde der Emmentaler Switzerland gut.

Die Emmentaler Switzerland Consortium Emmentaler AOP, Sortenorganisation der Emmentaler Käse-Produzierenden, obsiegt gegen das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht hat auf Beschwerde des Consortiums die Verwendung von Lochansatzpulver bei der Käseherstellung im Pflichtenheft der Geschützten Ursprungsbezeichnung genehmigt.
Seit zwanzig Jahren sind die Löcherzahlen im bekannten Käse leicht rückläufig. Den Grund hat 2015 Agroscope, die Forschungsstelle des Bundes, entdeckt: Wegen der Einführung moderner Melkmaschinen gelangen heute weniger Heu-partikel durch die Luft in die Milch. Sie sind erforderlich, damit die bei der Gärung entstehende Luft die charakteristischen Löcher im Käse bildet. Das BLW wandte ein, die Qualität sei immer noch sehr hoch.
Das Gericht mahnt, die hohe Ursprünglichkeit und Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Geschützter Ursprungsbezeichnung (GUB oder auch «AOP») müssen bewahrt werden, die Lockerung der Vorschriften im Pflichtenheft darum die Ausnahme bleiben. Im vorliegenden Fall befand es die Beweise des Consortiums jedoch für ausreichend und die Auswirkungen auf die Ursprünglichkeit auf der einen und die Vermarktung der Erzeugnisse auf der anderen Seite für angemessen. Da es auch zu viele Löcher im Käse geben könne, bestehe keine Gefahr, dass die Käseherstellung dadurch standardisiert werde. Das Urteil kann am Bundesgericht angefochten werden.
Kontakt

Artur Zazo
Leiter Kommunikation