Medienmitteilung zum Urteil B-3722/2024
Grünes Licht für das neue SBB-Werk in Arbedo-Castione
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen den Zuschlag für den Bau des neuen Industriewerks (NSIF) der SBB in Arbedo-Castione ab.
Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) haben am 20. Dezember 2022 den Bauauftrag für das Projekt «NSIF – Bau des Gebäudes, einschliesslich Vorarbeiten» öffentlich ausgeschrieben. Am 23. Mai 2024 hat die SBB bekannt gegeben, dass sie den Auftrag an das «Consorzio Officine Ticinesi» (OFT) vergibt. Ein ausgeschlossenes Konsortium hat den Zuschlag beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) angefochten und die Aufhebung des Zuschlags, die Ungültigerklärung seines Ausschlusses aus dem Vergabeverfahren, die Wiederaufnahme des ausgeschlossenen Angebots in das Verfahren und die Rückweisung der Akten an die Vergabestelle zur erneuten Prüfung beantragt. Die beschwerdeführenden Unternehmen rügten im Wesentlichen, ihr Ausschluss vom Vergabeverfahren sei nicht rechtmässig.
Gerechtfertigter Ausschluss
Das BVGer erachtet die Sachverhaltsfeststellungen in der Phase der Angebotsbereinigung für korrekt. Weiter teilt es die Beurteilung der Vergabestelle, wonach die Beschwerdeführerinnen das Subunternehmerverbot missachtet hatten, das in der Ausschreibung und in den Unterlagen betreffend die Metallbauarbeiten ausdrücklich vorgesehen war. Das Gericht kommt zum Schluss, dass der Ausschluss der beschwerdeführenden Unternehmen vom Vergabeverfahren gerechtfertigt war, weil sie eine wesentliche Anforderung der Ausschreibung nicht erfüllt hatten. Das BVGer weist die Beschwerde folglich ab.
Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Kontakt
Rocco Maglio
Medienbeauftragter