Medienmitteilung zum Urteil B-669/2024
Kein Weiterbenützungsrecht für Schweizerwappen
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum trat zu Recht nicht auf ein verspätetes Gesuch der Swiss Ice Hockey Federation um Weiterbenützung des Schweizerwappens ein. Zu diesem Schluss gelangt das Bundesverwaltungsgericht.
Nach dem 2017 in Kraft getretenen Wappenschutzgesetz ist der Gebrauch des Schweizerwappens neu der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorbehalten. Für Unternehmen und Vereine mit einer ununterbrochenen Nutzung des Schweizerwappens von mindestens 30 Jahren ist eine Ausnahme vorgesehen. Gesuche um eine Ausnahmebewilligung mussten bis Ende 2018 beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gestellt werden.
Im Juni 2018 stellte die Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) den Antrag, das Schweizerwappen bis Ende Mai 2019 auf den Trikots der Schweizer Nationalmannschaften verwenden zu dürfen. Sie blieb im Austausch mit Bundesbehörden, bis sie im Oktober 2021 ein neues Gesuch um Weiterverwendung stellte.
Abweisung der Beschwerde
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Entscheid festhält, verpasste es die SIHF, das Gesuch fristgerecht einzureichen. Das Gericht gelangt daher zum Schluss, dass das vom EJPD mit der Sache betraute Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zu Recht nicht auf das Gesuch der SIHF von 2021 eingetreten war. Letztlich offen gelassen hat es die Frage, ob die SIHF die strengen materiellen Voraussetzungen zur Weiterbenützung des Schweizerwappens hätte erfüllen können.
Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Kontakt
Rocco Maglio
Medienbeauftragter