Medienmitteilung zum Urteil A-2992/2017

Klimaseniorinnen unterliegen vor Gericht

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde der Klimaseniorinnen ab. Sie sind laut Urteil von den Klimaschutzmassnahmen des Bundes nicht in einer besonderen Weise betroffen, die über jene der Allgemeinheit hinausgeht.

07.12.2018

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Photo: Keystone
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Der Verein KlimaSeniorinnen Schweiz und vier weitere Frauen gelangten im November 2016 an den Bundesrat, ans Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation (UVEK), ans Bundesamt für Umwelt sowie ans Bundesamt für Energie. Sie ersuchten die angeschriebenen Verwaltungs­einheiten, zusätzliche Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen einzuleiten. Sie verlangten rechtssetzende Erlasse und stellten weitere Forderungen auf. Von den Klimaschutzmassnahmen des Bundes seien die über 75-jährigen Frauen gesundheitlich besonders betroffen, was ihre Forderungen legitimiere. Das UVEK trat im April 2017 nicht auf die Eingabe der Gesuchstellenden ein, worauf diese Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) einreichten.

 

Keine besondere Beziehungsnähe

Das BVGer weist die Beschwerde ab. Das Gericht kommt im Wesentlichen zum Schluss, dass die Gruppe von Frauen, die älter als 75 Jahre sind, nicht die einzige Bevölkerungsgruppe ist, welche von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen ist. Unter den Folgen der Klimaerwärmung leiden Menschen, Tiere und Pflanzen generell. Zwar unterscheidet sich die Betroffenheit jeweils. Im Vergleich mit der Allgemeinheit kann aus Sicht der Rechtspflege jedoch keine besondere Beziehungsnähe der Beschwerdeführenden zur Streitsache festgestellt werden. Das UVEK ist daher zu Recht nicht auf die Eingaben der Beschwerdeführenden eingetreten. Weitergehende Ansprüche ergeben sich auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK nicht.

 

Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.