Medienmitteilung zum Urteil A-4619/2021, A-4705/2021, A-4723/2021, A-5017/2021
Kündigung von Armeeangehörigen bestätigt
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Kündigung der Arbeitsverträge von vier Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte, welche die Covid-19-Impfung verweigerten.
Im Herbst 2021 löste das Kommando Operationen die Arbeitsverträge von vier Berufssoldaten des Militärpolizei-Spezialdetachements sowie des Armee-Aufklärungsdetachements 10 auf, da sie sich geweigert hatten, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.
Die Aufgabe der Spezialkräfte besteht darin, während extremer Gefahrensituationen – sowohl in der Schweiz als auch im Ausland – Aufträge von erhöhtem Schwierigkeitsgrad auszuführen. Insbesondere werden sie eingesetzt, um Nachrichten betreffend die nationale Sicherheit der Schweiz zu beschaffen und um Schweizer Staatsangehörige und Botschaftspersonal aus Kriegsgebieten oder Gebieten mit bewaffneten Konflikten zu repatriieren. Der Arbeitsvertrag der betroffenen Armeeangehörigen präzisiert im Speziellen, sich zu jeder Zeit für die Teilnahme an derartigen Einsätzen bereitzuhalten.
Gemäss Gesetz haben sich die Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte den Weisungen des Oberfeldarztes der Schweizer Armee zu fügen, um die sofortige Verfügbarkeit sicherzustellen. Das Impfkonzept des Oberfeldarztes sieht vor, die Übertragung von Krankheiten innerhalb der Armee oder zwischen deren Angehörigen und der Zivilbevölkerung zu unterbinden. Dabei überwiegt das öffentliche Interesse zu Gunsten der Sicherheit der Schweiz und ihrer Vertreter allfällige Nebenwirkungen der Impfung. In der Folge kommt das Gericht zum Schluss, dass die von den Beschwerdeführenden angerufenen Grundrechte nicht verletzt werden.
Indem die vier Armeeangehörigen ohne medizinisch angezeigten Grund die Impfung verweigerten, versetzten sie sich absichtlich in eine Lage, in welcher sie ihre beruflichen Pflichten nicht mehr erfüllen können. Aus diesem Grund bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Kündigung ihrer Arbeitsverträge und weist ihre Beschwerden ab.
Diese Urteile können beim Bundesgericht angefochten werden.
Kontakt
Rocco Maglio
Medienbeauftragter