Medienmitteilung zum Urteil B-5194/2020

Preis für die Abfallverbrennung falsch berechnet

Der Preisüberwacher hat bei der Überprüfung der Preise einer Kehrichtverwertungsanlage umweltrechtliche Vorgaben falsch angewandt. Zu diesem Schluss gelangt das Bundesverwaltungsgericht und weist die Sache an den Preisüberwacher zurück.

29.11.2023

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Der Preisüberwacher muss den Preis für die Abfallverbrennung neu berechnen. (Bild: Keystone)
Der Preisüberwacher muss den Preis für die Abfallverbrennung neu berechnen. (Bild: Keystone)

Die Interkommunale Anstalt Limeco ist ein Unternehmen im Bereich des Abfallwesens und der Abwasserreinigung, das unter anderem die Kehrichtverwertungsanlage in Dietikon betreibt. Der Preisüberwacher untersuchte den Preis, den Limeco von einigen Zürcher Gemeinden für die thermische Verwertung des Siedlungsabfalls verlangt. Er kam zum Schluss, dass dieser Preis missbräuchlich sei und verfügte eine befristete Preissenkung. Der Preis sollte gemäss Preisüberwacher zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 von 150.00 Franken auf 102.00 Franken pro Tonne reduziert werden. Gegen diese Verfügung reichte die Limeco eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein.

Preisüberwacher verletzt umweltrechtliche Vorgaben
Das BVGer stellt fest, dass die Preismissbrauchsanalyse des Preisüberwachers mit den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes nicht vereinbar ist. Konkret verstösst der Preisüberwacher gegen die Vorschriften über die Eigenfinanzierung von Kehrichtverwertungsanlagen, er wendet das Verursacherprinzip falsch an und er berücksichtigt bei seiner Analyse die Investitionskosten für den Ersatz der Kehrichtverwertungsanlage zu Unrecht nicht. Seine Berechnung beruht demnach auf falschen Annahmen. Das Gericht hebt die Verfügung zur Preissenkung deshalb auf und weist die Angelegenheit an den Preisüberwacher zurück. Der Preisüberwacher kann nun unter Berücksichtigung der im Urteil erläuterten Erwägungen erneut untersuchen, ob Limeco von bestimmten Zürcher Gemeinden effektiv einen missbräuchlichen Verbrennungspreis verlangt.

Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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Rocco Maglio
Rocco Maglio

Medienbeauftragter

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