Medienmitteilung zum Urteil B-4003/2016
Sport im Pay-TV: Sanktion von 71.8 Mio. Franken bestätigt
Die Wettbewerbskommission hat Swisscom, Cinetrade und Teleclub im Jahr 2016 wegen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Fussball- und Eishockeyübertragungen mit 71.8 Mio. Franken sanktioniert. Das Bundesverwaltungsgericht weist die dagegen erhobene Beschwerde im Wesentlichen ab und bestätigt die Sanktion.
CT Cinetrade AG (heute Blue Entertainment AG) verfügte im Untersuchungszeitraum (2006 bis 2013) über zahlreiche exklusive Live-Übertragungsrechte für Fussball- und Eishockeyspiele im Pay-TV, welche sie an Teleclub weitergab. Während Swisscom von Teleclub ein vollständiges Fussball- und Eishockeyangebot für Swisscom-TV erhielt, mussten sich andere TV-Plattformen mit einem umfangmässig reduzierten Angebot zu ungünstigeren Konditionen begnügen. Einigen TV-Plattformen wurde das komplette Angebot vorenthalten.
Gemäss dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gehört ein Kernangebot mit Schweizer Fussball- und Eishockeyübertragungen zum objektiv notwendigen Inhalt einer TV-Plattform. Die Verweigerung eines solchen Angebots sowie die Diskriminierung von TV-Plattformen durch einen unterschiedlichen Umfang des Teleclub-Sportangebots waren geeignet, die mit Swisscom TV konkurrierenden TV-Plattformen im Wettbewerb zu behindern. Schliesslich wurden von Cablecom und Sunrise unangemessene Geschäftsbedingungen erzwungen, indem sie sich verpflichteten, auf den Erwerb von bestimmten Inhalten des Teleclub-Sportangebots zu verzichten.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Sanktion von 71.8 Mio. Franken. Eine geringfügige Reduktion der vorinstanzlichen Verfahrenskosten führt schliesslich dazu, dass die Beschwerde teilweise gutgeheissen wird. Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.