Medienmitteilung zum Urteil B-5972/2023

Visa Debitkarten: Keine vorsorgliche Massnahme

Die Wettbewerbskommission hat das Gesuch von Visa, eine vorsorgliche Massnahme betreffend Interchange Fees von Debitkarten zu erlassen, zu Recht abgewiesen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

05.03.2024

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Visa möchte bei Debitkarten etwas höhere Gebühren einführen, als es die WEKO für angemessen hält. (Bild: Keystone)
Visa möchte bei Debitkarten etwas höhere Gebühren einführen, als es die WEKO für angemessen hält. (Bild: Keystone)

Interchange Fees sind Gebühren, die bei Transaktionen mit Kredit- oder Debitkarten an die Kartenherausgeber fliessen und im Ergebnis von Handelsunternehmen getragen werden. Ende Juni 2023 eröffnete die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Untersuchung zu Konsumenten- und Firmendebitkarten der Lizenzgeberin Visa, weil diese etwas höhere Gebühren einführen wollte, als das Sekretariat für angemessen hielt.

Ende August 2023 ersuchte Visa die WEKO, im Interesse der Rechtssicherheit umgehend vorsorglich anzuordnen, dass für die Dauer der Untersuchung die von ihr ab 1. Juli 2023 eingeführte Regelung zu Debitkarten Interchange Fees für «zulässig» erklärt werde. Am 25. September 2023 wies die WEKO das Gesuch ab, weil die verlangte vorsorgliche Massnahme kartellgesetzwidrig sei. Diese Zwischenverfügung focht Visa beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) an mit dem Antrag, die anbegehrte Anordnung sei unverzüglich zu erlassen.

Kartellgesetzwidrige Freistellung vom Sanktionsrisiko
Nach Ansicht des BVGer geht es Visa mit ihrem Gesuch einzig darum, für die Dauer der Untersuchung vom Sanktionsrisiko befreit zu werden. Die im privaten Interesse angestrebte Freistellung von Sanktionen steht indessen im Widerspruch zur kartellgesetzlichen Sanktionsregelung. Diese sieht vor, dass Unternehmen wie Visa, welche gemeldetes Verhalten umsetzen, auch das entsprechende Sanktionsrisiko tragen müssen. Gemäss Gericht vermittelt die vorläufige kartellrechtliche Einschätzung des Sekretariats der WEKO hinlängliche Rechtssicherheit. Aus diesen Gründen weist das BVGer die Beschwerde von Visa ab.

Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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Rocco Maglio
Rocco Maglio

Medienbeauftragter

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