Das Vertrauen in die dritte Gewalt stärken

«Die Justizöffentlichkeit liegt im ureigenen Interesse der Richterinnen und Richter», sagte Kathrin Alder anlässlich eines Referats, das sie im Oktober 2019 vor interessierten Gerichtsschreiberinnen und -schreibern des Bundesverwaltungsgerichts hielt. Die NZZ-Bundesgerichtskorrespondentin warb für mehr gegenseitiges Verständnis.

29.07.2020 - Katharina Zürcher

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Portrait Kathrin Alder
Kathrin Alder: «Die Justizöffentlichkeit dient nicht nur den Medien, sondern der Rechtsprechung selbst; sie ist im ureigenen Interesse von Richterinnen und Richtern.» Foto: BVGer

Ihren Wunsch an die Vertreter/innen der Justiz äusserte Kathrin Alder zum Schluss ihres Referats. «Das Verhältnis zwischen Justiz und Öffentlichkeit sollte sich ein wenig entkrampfen», sagte die NZZ-Bundesgerichtskorrespondentin, die am 23. Oktober 2019 im Würth-Haus in Rorschach zum Thema «Die Medien und das Urteil» sprach. «Die Justizöffentlichkeit dient nicht nur den Medien, sondern der Rechtsprechung selbst; sie ist im ureigenen Interesse von Richterinnen und Richtern.» Transparenz ist laut der NZZ-Journalistin wichtig, um die richterlichen Entscheide besser nachzuvollziehen. 

«In Zeiten, in denen die Justiz politisch unter Druck gerät, kann die Justizöffentlichkeit helfen, das Vertrauen der Bevölkerung in die dritte Gewalt zu stärken.»

Kathrin Alder

Die NZZ ist laut der Juristin die einzige Tageszeitung mit einer Stelle für die Berichterstattung über die höchsten Gerichte. Ausser ihr seien nur Korrespondenten der Nachrichtenagentur SDA und ein Kollege des SRF an den eidgenössischen Gerichten voll akkreditiert. Die Aufgabe der Medienschaffenden, die Arbeit der Institutionen kritisch zu beobachten und zu begleiten, würde vor allem im Fall der Exekutive und Legislative erfüllt. «Die Judikative kommt dabei oft zu kurz.» Sie habe deshalb «stellvertretend für jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger dieses Landes den Auftrag zu kontrollieren, ob die oberste Justiz in der Schweiz gut funktioniert».

Öffentlichkeitsscheue Behörden und Richter/innen

Diese Kontrolle sieht Kathrin Alder als eine der drei Hauptaufgaben, die die Gerichtsberichterstattung erfüllen muss. Die anderen beiden sind das Informieren und Unterhalten sowie das Wahrnehmen der Justizöffentlichkeit. Um unterhaltsam zu informieren, versuche sie so zu schreiben, dass sich nicht nur Juristinnen und Juristen, sondern auch ein breiteres Publikum von ihren Texten angesprochen fühle. «Obwohl das Verwaltungsrecht oft technisch oder repetitiv ist, greift es mit Themen wie Steuern, Gesundheit, Datenschutz, Sozialversicherungen oder Bürgerrechte mitten ins Leben und ist deshalb auch aus journalistischer Sicht besonders relevant.»

Kritik übte Kathrin Alder am Umstand, dass der Faktor Effizienz zunehmend höher gewichtet werde als das Prinzip der Justizöffentlichkeit. Massnahmen wie die Verfahrenserledigung mittels Aktenzirkulation oder das Strafbefehlsverfahren auf Kantonsebene würden das Prinzip der Justizöffentlichkeit ein Stück weit unterlaufen. Zudem gerate diese auch wegen öffentlichkeitsscheuer Behörden und Richter/innen unter Druck. Der Austausch mit einigen der rund 40 anwesenden Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber in der anschliessenden Fragerunde freute sie besonders: «Wenn wir besser verstehen, was die Gegenseite macht, bauen wir Ängste ab und fördern das Verständnis – deshalb ist ein Tag wie der heutige so wichtig.»

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