So viele Frauen wie noch nie

Wer ein paar Seiten mehr als nur die einführende Zusammenfassung des Geschäftsberichts liest, wird Interessantes und vielleicht gar Überraschendes entdecken.

14.07.2023 - Rocco Maglio

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Aussenansicht des BVGer
Der Geschäftsbericht 2022 des BVGer hält einige überraschende Zahlen bereit. Foto: BVGer

Der Geschäftsbericht gehört zugegebenermassen nicht zu den erquickenden Lektüren. Aus dem Gerichtsalltag kommt noch erschwerend hinzu, dass einige der darin enthaltenen Zahlen schier omnipräsent sind. Die wiederholte Aufzählung sei an dieser Stelle erspart. Gönnt sich die interessierte Leserschaft trotzdem ein paar Seiten des Berichts 2022, wird sie einige Zahlenperlen entdecken.

Ausgewogene Geschlechterverteilung

So fällt beispielsweise der aktuelle Frauenanteil von 57 Prozent auf. Mit den Jahren stieg dieser Wert insbesondere bei der Richterschaft kontinuierlich an. 15 Jahre nach der Gründung des Gerichts liegt er nun bei 48 Prozent, was damals wohl die wenigsten zu prognostizieren wagten (Frauenanteil 2007: 26 Prozent; 2012: 32 Prozent; 2017: 42 Prozent). Auch die vertiefte Analyse der Verfahrensdauer lohnt sich. Durchschnittlich wurden im Jahr 2022 die Beschwerden in 9,3 Monaten entschieden, in 61 Prozent der Fälle geschah dies gar in 6 oder weniger Monaten. Diese Werte sind bemerkenswert für ein Gericht, das den massgeblichen Sachverhalt selber abklärt und sich nicht nur auf die Prüfung der Rechtsfragen beschränkt.

«15 Jahre nach der Gründung des Gerichts liegt der Frauenanteil der Richterschaft nun bei 48 Prozent.»

Seltene Fälle

Dann gibt es noch die ganz seltenen Fälle. Im vergangenen Jahr erging in 7 Rechtsmaterien je ein einziges Urteil, und zwar in den Bereichen Erwerbsersatzordnung EO und Mutterschaftsversicherung, Investitions- und Standortförderung, Stempelabgabe, Schwerverkehrsabgabe, Urheberrecht, «Übrige Anlagen» der Kategorie Öffentliche Werke, Energie, Verkehr sowie ein Fall im Sammelbecken «Übriges» der Kategorie Wirtschaft und technische Zusammenarbeit.

Wagt man nun, vom Fieber der Entdeckungslust gepackt, den Schritt zur Interpretation, dann geht der Blick unweigerlich zu den ans Bundesgericht weitergezogenen Fällen. Das Fazit vorweg: Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts sind breit akzeptiert und besitzen eine hohe Qualität. Denn von denjenigen Fällen, die 2022 weiterziehbar waren, wurde just ein Fünftel angefochten (Stichwort: breite Akzeptanz). Bei diesen wiederum hiess das Bundesgericht lediglich 8 Prozent ganz und 4 Prozent teilweise gut, in einem Prozent der Fälle wies es die Sache zur Neubeurteilung zurück (Stichwort: hohe Qualität). Sollte nun eine gewisse Leselust geweckt worden sein, dann finden sich alle Geschäftsberichte hier. Bonne lecture!

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